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Selbstgenutzte Familienheime und Eigentumswohnungen

2009-07-16T09:56:57+00:00 TMP_00000 Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Förderung mit Landesdarlehen

Das Förderangebot richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind und / oder schwerbehinderten Angehörigen.

Erst nach Bewilligung der Darlehen darf mit dem Bau begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Beim Kauf von "gebrauchtem Eigentum" darf der Kaufvertrag frühestens nach Antragstellung geschlossen werden.

Wenn das zu fördernde Eigentum außerhalb von Düsseldorf liegt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

Haushalte mit mindestens einem Kind und / oder schwerbehinderten Angehörigen. Es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Beratung werden Nachweise des Einkommens der letzten zwölf Monate (Brutto- und Nettoeinkommen) aller zum Haushalt rechnenden Personen sowie - soweit bereits verfügbar - Planskizzen und geschätzte Baukosten beziehungsweise Baubeschreibung und Kaufpreislisten für das Bauvorhaben benötigt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Formulare zur Beantragung des Darlehens finden Sie auf den Seiten der NRW Bank (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Was ist zu bezahlen?

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist eine Gebühr zu zahlen.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-92050, 89-96136, 89-96677, 89-96653, 89-92048
Telefax 0211 89-32050, 89-36136, 89-36677, 89-36653, 89-32048
E-Mail wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung
64
40200 Düsseldorf
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Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung

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