Wohnberechtigungsschein (WBS)
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen
Ab 01.01.2010 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Maximale Wohnungsgröße |
|---|---|---|
| 1 Person | 17.000 EUR | 50 qm |
| 2 Personen | 20.500 EUR | 2 Wohnräume oder 65 qm |
| 3 Personen | 25.200 EUR | 3 Wohnräume oder 80 qm |
| 4 Personen | 29.900 EUR | 4 Wohnräume oder 95 qm |
| 5 Personen | 34.600 EUR | 5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 4.700 EUR und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder einen Raum. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 600 EUR.
Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 34 Prozent abgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.
Formulare
- 1 - Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
- 2 - Anlage Einkommenserklärung
- 3 - Gezielter WBS / Ausnahme-WBS (1. Förderweg)
- 4 - WBS für den 2./3. Förderweg
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
JaBei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.
Ermäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-97500 |
| Telefax 0211 | 89-29183 |
|
wohnungsvermittlung@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfAbt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung |
| Im Überblick | Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung |
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