Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Wohnberechtigungsschein (WBS)

2010-07-20T10:25:43+00:00 99000627 Wohnberechtigungsschein (WBS)

Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen

Ab 01.01.2010 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze Maximale Wohnungsgröße
1 Person 17.000 EUR 50 qm
2 Personen 20.500 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 25.200 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 29.900 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 34.600 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm

Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 4.700 EUR und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder einen Raum. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 600 EUR.

Vom Jahres-Bruttoeinkommen werden die Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 34 Prozent abgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein (z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis).

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.

Was ist zu bezahlen?

0 bis 30 Euro

Befreiungen

Ja
Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-97500
Telefax 0211 89-29183
E-Mail wohnungsvermittlung@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung
64
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung


PDF-Dateien lesen

Mit dem kostenlosen Adobe Reader können PDF-Dateien geöffnet und ausgedruckt werden.
Sprachauswahl und Hauptnavigation:

Düsseldorfer Ansichten

9. Sept. 2010 | 14:01 Uhr

Do
18°
Details Fr
20°
Details Sa
23°
Details