Wohnungsmängel
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind grundsätzlich verpflichtet, diese instandzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen. Ist die Nutzung der Wohnung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, zum Beispiel durch
- Feuchtigkeit in den Wänden
- Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallationen
- fehlende Beheizbarkeit
- gravierende Mängel an den Fenstern
und hat die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet, kann dies beim Amt für Wohnungswesen angezeigt werden. Die Mängel werden dann vor Ort geprüft. Bei erheblichen Missständen wird die Eigentümerin oder der Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung ist insbesondere die bereits mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer geführte Korrespondenz wichtig.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Beratung kann gerne vorab telefonisch stattfinden.
Bearbeitungszeitraum
Ein Beratungstermin kann kurzfristig vereinbart werden.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-96134 |
| Telefax 0211 | 89-36134 |
|
wohnungsaufsicht@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfAbt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |
| Im Überblick | Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |
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