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Wohnungsmängel

2009-04-01T17:10:16+00:00 TMP_00000 Wohnungsmängel

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind grundsätzlich verpflichtet, diese instandzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen. Ist die Nutzung der Wohnung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, zum Beispiel durch

  • Feuchtigkeit in den Wänden
  • Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallationen
  • fehlende Beheizbarkeit
  • gravierende Mängel an den Fenstern

und hat die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet, kann dies beim Amt für Wohnungswesen angezeigt werden. Die Mängel werden dann vor Ort geprüft. Bei erheblichen Missständen wird die Eigentümerin oder der Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Für die Bearbeitung ist insbesondere die bereits mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer geführte Korrespondenz wichtig.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Beratung kann gerne vorab telefonisch stattfinden.

Bearbeitungszeitraum

Ein Beratungstermin kann kurzfristig vereinbart werden.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
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Telefon 0211 89-91, 89-96134
Telefax 0211 89-36134
E-Mail wohnungsaufsicht@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung
64
40200 Düsseldorf
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9. Februar 2012 | 17:22 Uhr

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