Förderprogramme des Landes zum Abbau von Barrieren
Viele Wohnungen sind für ältere oder behinderte Menschen ungeeignet, weil sie nicht barrierefrei sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf fördern daher mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen bauliche Maßnahme, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden. Die Programme richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Durch die Förderung entstehen keine Mietpreis- oder Belegungsbindungen. Außerdem müssen keine Einkommensgrenzen oder Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden.
Die Wohnberatung berät Sie über die entsprechenden Förderprogramme und unterstützt Sie bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-96404 |
| Telefax 0211 | 89-36343 |
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wohnberatung@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfAbt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |
| Im Überblick | Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |
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