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Darlehen für Schwerbehinderte

2009-04-01T17:07:28+00:00 TMP_00000 Darlehen für Schwerbehinderte

Mit Schwerbehindertendarlehen fördert das Land NRW bauliche Maßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um nicht mehr als 40 % überschreitet.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z. B. Rampen, Treppenlifte, behinderungsgerechte Badezimmer.

Das Schwerbehindertendarlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden.

Das Schwerbehindertendarlehen beträgt maximal 20.000 Euro je Wohnung.

Voraussetzungen

Behinderungsgrad von mindestens 50 von mindestens einem Haushaltsangehörigen. Darüber hinaus darf die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um maximal 40 % überschritten werden. Die Mindestkosten betragen 2.000 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Darlehensantrag nach vorgeschriebenem Muster. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Wohnungsamt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Nach telefonischer Terminvereinbarung beraten wir Sie in Ihrer Wohnung.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.
Einzelheiten zu den Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Was ist zu bezahlen?

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung des Schwerbehindertendarlehens ist eine Gebühr von maximal 120 Euro zu zahlen.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-96404
Telefax 0211 89-36343
E-Mail wohnberatung@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung
64
40200 Düsseldorf
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