Darlehen für Schwerbehinderte
Mit Schwerbehindertendarlehen fördert das Land NRW bauliche Maßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um nicht mehr als 40 % überschreitet.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z. B. Rampen, Treppenlifte, behinderungsgerechte Badezimmer.
Das Schwerbehindertendarlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden.
Das Schwerbehindertendarlehen beträgt maximal 20.000 Euro je Wohnung.
Voraussetzungen
Behinderungsgrad von mindestens 50 von mindestens einem Haushaltsangehörigen. Darüber hinaus darf die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um maximal 40 % überschritten werden. Die Mindestkosten betragen 2.000 Euro.Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Nach telefonischer Terminvereinbarung beraten wir Sie in Ihrer Wohnung.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
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