Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen
Die Stadt Düsseldorf bietet das städtische Förderprogramm Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für die Vermietung an einkommensschwache Haushalte zu akquirieren.
Zwischen der Eigentümerin/ dem Eigentümer und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, der insbesondere folgende Festlegungen enthält:
- Belegungsbindung für 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Wohnung nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden.
- Mietpreisbindung für 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Kaltmiete maximal 5,10 Euro je qm Wohnfläche betragen.
- Der Zuschuss für die Eigentümerin/ den Eigentümer beträgt 2 Euro je qm Wohnfläche monatlich und wird kapitalisiert für die Dauer der vereinbarten Belegungs- und Mietpreisbindungen. Beispiel: Für eine 50 qm große Wohnung beträgt der Zuschuss bei einer Laufzeit von 15 Jahren 18.000 Euro.
Voraussetzungen
Den Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer in Anspruch nehmen, deren Wohnung
- in Düsseldorf liegt,
- zur Anmietung frei steht oder kurzfristig frei wird,
- keinen anderweitigen Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegt,
- zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet ist,
- mindestens über Gasetagen- oder Zentralheizung verfügt,
- ausreichend belichtet und belüftet ist,
- über Wohn/-Schlafräume von mindestens 10 qm verfügt.
Nach Möglichkeit sollte die Wohnung barrierefrei sein, über einen Balkon verfügen und mit Doppel- oder Isolierverglasung ausgestattet sein.
Die Wohnung muss vom Amt für Wohnungswesen als geeignet anerkannt werden.
Erforderliche Unterlagen
Das Angebot einer Wohnung muss schriftlich durch die Eigentümerin/ den Eigentümer erfolgen. Dem Angebot sind beizufügen eine Liegenschafts- und Wohnungsbeschreibung (den Vordruck erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen), eine Wohnflächenberechnung und gegebenenfalls ein unbeglaubigter, vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Was ist zu bezahlen?
Für die Bewilligung beträgt die Gebühr 0,4% der bewilligten Zuschusssumme.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-94313 |
| Telefax 0211 | 89-34313 |
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frank.dukat@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfAbt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |
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Abt. Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung |

