Das Amt für Soziales und Jugend in Düsseldorf startete im Frühjahr 2016 die Anzeigenkampagne "Ich suche eine Gastfamilie".
Die Gastfamilie bietet bei guter Passung für einen jungen Flüchtling eine hervorragende Möglichkeit der ganzheitlichen Versorgung und Integration.
Jugendliche Flüchtlinge sind hinsichtlich ihrer Vorerfahrungen und ihrer unsicheren Lebenssituation einer Vielzahl besonderer Belastungen ausgesetzt.
Sie müssen ohne Unterstützung vertrauter Personen den Verlust ihrer Heimat und ihrer Familie bewältigen, ggf. traumatische Erlebnisse verarbeiten. Zudem wird Ihnen das Zurechtfinden in einem unbekannten soziokulturellen Kontext abverlangt.
Gleichzeitig sind sie aber auch einfach nur Jugendliche, die ihre spezifischen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben. Sie befinden sich auf dem Weg in das Erwachsenenleben, haben Träume, Pläne und Ziele, die sich vor allem auf eine gute Ausbildung und Chance auf ein "gutes Leben" beziehen.
Die Suche nach Gastfamilien für unbegleitete ausländische Minderjährige ist auf Menschen ausgerichtet, die eine große Offenheit und Toleranz für vielfältige Lebenskonzepte und Lebensformen mitbringen. Sie verfügen über eine besondere persönliche oder berufliche Affinität zur Lebensrealität von Flüchtlingen oder Migrantinnen und Migranten.
Dies können auch Menschen sein, die aufgrund ihres ehrenamtlichen Engagements oder beruflichen Tätigkeit bereits Flüchtlinge kennengelernt haben und darüber nachdenken, einem dieser Flüchtlinge ein Zuhause als Gastfamilie anbieten zu wollen.
Die Pflegekinderdienste bereiten Gastfamilien auf diese Aufgabe vor, leisten die Qualifizierung und erstellen das Eignungsprofil als Gastfamilie. Die Anerkennung als Gastfamilie ist Grundvoraussetzung zur Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings.
Denken Gasteltern bereits über die Aufnahme eines ihnen bekannten Flüchtlings nach, ist vor der Kontaktanbahnung zur Vorbereitung der Aufnahme die Pflegestellenprüfung für dieses Pflegeverhältnis durch den Pflegekinderdienst durchzuführen. Hierbei werden der Bedarf des Jugendlichen und die Eignung für die Aufnahme in diese Gastfamilie festgestellt.
Mit der Aufnahme eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen leisten Gastfamilien Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und erhalten dafür Pflegegeld sowie einmalige Zuschüsse und Beihilfen als Kostenersatz.
Die Begleitung der Gastfamilie wird durch regelmäßige Fachberatung des Pflegekinderdienstes sowie einem bestellten Vormund und zu Beginn mit Unterstützung eines Dolmetschers gewährleistet.
Das Jugendamt vereinbart im Zusammenwirken der Beteiligten die Zielsetzungen im Hilfeplan zur Entwicklungsförderung, dem Spracherwerb, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie weiterer Verselbstständigung des jungen Menschen.
Interessentinnen und Interessenten nehmen Kontakt zum Pflegekinderdienst ihrer Wahl auf und erhalten eine Einladung zur Information.