Bildung eines Amtes für Migration und Integration zum 1. Januar 2018

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Zum 1. Januar 2018 wird das neue Amt "Amt für Migration und Integration" gebildet.

Aus dem Büro der Flüchtlingsbeauftragten sowie der zuletzt dem Amt für soziale Sicherung und Integration zugeordneten Abteilung "Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Obdachlose und Flüchtlinge" und dem zugeordneten Sachgebiet "Kommunales Integrationszentrum (KI)" sowie der dem Büro der Flüchtlingsbeauftragten zugeordneten Abteilung "Kommunale Ausländerbehörde" und weiteren Teilen des Amtes für Einwohnerwesen (33) und des Amtes für soziale Sicherung und Integration (50) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 das neue Amt "Amt für Migration und Integration" (Amt 54) gebildet. Es wird dem Dezernatsbereich von Stadtdirektor Burkhard Hintzsche zugeordnet.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die Integration der Menschen, die vor Krieg und Terror geflüchtet und zu uns gekommen sind, ist eine große Herausforderung. Ich bin sicher, dass wir mit dem neugebildeten Amt für Migration und Integration und der großartigen Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer diese Herausforderung meistern werden."

Über die Besetzung der Amtsleitung wird voraussichtlich im Oktober entschieden.