Die Regelungen der "Bundesnotbremse" in der Landeshauptstadt Düsseldorf

| Gesundheit Ordnung

Nachdem Bundestag und Bundesrat eine Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen haben, trat das Bundesgesetz am Samstag um Mitternacht auch in Düsseldorf in Kraft. Nach dem Bundesgesetz ergeben sich unterschiedliche Regelszenarien bei unterschiedlichen Inzidenzwerten.

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes galten in Düsseldorf damit seit Samstag um Mitternacht die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 100 und 150, da der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100 lag. Ab Sonntag gelten die Regelungen des Bereichs 150 bis 165, da die Inzidenzwerte am Mittwoch, Donnerstag und Freitag über 150 lagen.

Inzidenz 100 bis 150:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche Testen.
Kita: Geöffnet.
Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen.
Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test.
Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
Übriger Einzelhandel: Terminshopping mit Test und Maske.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt -
ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.

Inzidenz 150 bis 165:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche Testen.
Kita: Geöffnet.
Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen.
Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test.
Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Geöffnet. Besuch mit mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören:
Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
Übriger Einzelhandel: Geschlossen (ab dem zweiten Tag nachdem die Inzidenz drei Tage hintereinander die 150 überschritten hat). Ausnahme: Abholung bestellter Ware.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt -
ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.

Inzidenz über 165:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Schulen: Geschlossen. Unterricht zu Hause. (Gilt ab dem übernächsten Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
Kita: Geschlossen. Notbetreuung. (Gilt ab dem übernächsten Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen.
Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test.
Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Geöffnet. Besuch mit mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
Übriger Einzelhandel: Geschlossen. Ausnahme: Abholung bestellter Ware.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt -
ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.