Düsseldorfer Sporthallen öffnen wieder für den Vereinssport

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Ab dem 4. Juni werden in Düsseldorf die ersten 60 Sporthallen für den Vereinssport wieder freigegeben; Foto: Lammert

Nachdem durch die Schutzmaßnahmen der Coronakrise die Düsseldorfer Turn- und Sporthallen vollständig geschlossen waren, startet nun auch dort schrittweise der Sportbetrieb für die Düsseldorfer Vereine. Ab Donnerstag, 4. Juni, werden die ersten 60 Düsseldorfer Sporthallen wieder für den Vereinssport geöffnet.

Gemeinsam mit dem Stadtsportbund Düsseldorf e.V., der im Rahmen des Pakts für den Sport für die Vermietung der städtischen Turn- und Sporthallen zuständig ist, haben das Schulverwaltungsamt und das Sportamt Konzepte entwickelt, um den Sportbetrieb in den Düsseldorfer Sporthallen wieder zu ermöglichen.

Aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen können jedoch aktuell noch nicht alle Düsseldorfer Turn- und Sporthallen für den Allgemeinsport geöffnet werden, da unter anderem vorranginge Belange der dortigen Schulen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus finden in einigen Hallen noch Bautätigkeiten beziehungsweise Sanierungsarbeiten statt, so dass diese Hallen ebenfalls noch nicht genutzt werden können. Bis zu den Sommerferien werden daher zunächst rund 60 Hallen für den Vereinssport freigegeben. Zu den Öffnungen der Sporthallen in den Sommerferien erfolgt noch eine gesonderte Regelung.

Eine Übersicht der Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume, die ab dem 4. Juni wieder genutzt werden können, wird über den Vereinsservice durch den Stadtsportbund veröffentlicht. Über das Schulverwaltungsamt erfolgt eine fortlaufende Aktualisierung.

Da für die Turn- und Sporthallen immer noch besonders strenge Hygiene- und Infektionsbestimmungen gelten, kommt auf die Sportvereine bei der Hallnutzung eine besondere Verantwortung zu. Nachfolgend aufgeführte Vorgaben und Handlungsrichtlinien sind daher in Eigenverantwortung der Nutzer zwingend zu beachten:

  • Es dürfen - im Gegensatz zum Sport im Feien - nur kontaktlose Trainingsübungen durchgeführt werden. Dabei ist ein Abstand zwischen einzelnen Personen von mindestens 1,50 Metern zu beachten.
  • Es sind keine Zuschauer in den Hallen zugelassen. Lediglich bei Kindern unter 14 Jahren ist eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  • Innerhalb der jeweiligen Halle ist vor und nach dem Sportbetrieb ein geeigneter Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Zwischen den Sporteinheiten ist eine Pause von mindestens 10 Minuten vorzusehen, um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
  • Kein Zutritt für Personen mit Erkältungs- oder Atemwegsinfektionssyndromen.
  • Sanitär- und Umkleideräume bleiben geschlossen. Lediglich Toilettenanlagen werden geöffnet.
  • Die Nutzung von Großsportgeräten oder Sportgeräten der Schulen ist untersagt.
  • Kleinsportgeräte sind mitzubringen und eigenständig zu desinfizieren.
  • Vor und nach Gebrauch der Halle sind allgemein genutzte Flächen wie Türgriffe zu desinfizieren.
  • Es sind Anwesenheitslisten zur etwaigen Rückverfolgung zu führen. Außerdem ist von den Vereinen ein Corona-Ansprechpartner zu benennen.