Hochwasser: NRW-Soforthilfen für betroffene Düsseldorfer Privatleute und Unternehmen

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Die NRW-Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Auch für Düsseldorf stehen Gelder aus dem Soforthilfeprogramm des Landes zur Verfügung. Anträge können an die Stadt gestellt werden.

Berechtigte Privatleute erhalten 1.500 Euro plus 500 Euro je weiteren Bewohner pro Haushalt. Maximal werden für Privathaushalte 3.500 Euro ausgezahlt. Betroffene Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte erhalten aus dem Landestopf pauschal 5.000 Euro.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf können sich mit ihrem Antrag (Stichwort "Hochwasser-Soforthilfe") zur Auszahlung an folgende Mailadresse wenden: soforthilfehochwasser@duesseldorf.de

Düsseldorfer Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können ihre Anträge mit Stichwort "Hochwasser-Soforthilfe" einreichen unter:  soforthilfehochwasserunternehmen@duesseldorf.de

Per Post kann das Antragsformular geschickt werden an: Landeshauptstadt Düsseldorf, 40200 Düsseldorf, Stichwort: "Hochwasser-Soforthilfe".

Informationen dazu gibt es wochentags auch bei der Info-Line der Landeshauptstadt Düsseldorf unter: Telefon 0211-8991.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Infos zur Richtlinie sowie Anträge zur Auszahlung der NRW-Soforthilfen gibt es unter: https://www.land.nrw/soforthilfe