Hochwasser: NRW-Soforthilfen für betroffene Düsseldorfer Privatleute und Unternehmen
| Soziales
Berechtigte Privatleute erhalten 1.500 Euro plus 500 Euro je weiteren Bewohner pro Haushalt. Maximal werden für Privathaushalte 3.500 Euro ausgezahlt. Betroffene Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte erhalten aus dem Landestopf pauschal 5.000 Euro.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf können sich mit ihrem Antrag (Stichwort "Hochwasser-Soforthilfe") zur Auszahlung an folgende Mailadresse wenden: soforthilfehochwasser@duesseldorf.de
Düsseldorfer Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können ihre Anträge mit Stichwort "Hochwasser-Soforthilfe" einreichen unter: soforthilfehochwasserunternehmen@duesseldorf.de
Per Post kann das Antragsformular geschickt werden an: Landeshauptstadt Düsseldorf, 40200 Düsseldorf, Stichwort: "Hochwasser-Soforthilfe".
Informationen dazu gibt es wochentags auch bei der Info-Line der Landeshauptstadt Düsseldorf unter: Telefon 0211-8991.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Infos zur Richtlinie sowie Anträge zur Auszahlung der NRW-Soforthilfen gibt es unter: https://www.land.nrw/soforthilfe