Mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Symbolbild: Kind in Bibliothek

Vielen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern geht es finanziell gut, aber es gibt auch Familien mit wenig Einkommen. Diejenigen, die darunter am meisten leiden, sind die Kinder. Es fehlt das Geld für die Klassenfahrt, den Ausflug mit der Kindertagesstätte, für die Mitgliedschaft im Verein oder das Mittagessen in der Schule. Genau hier setzt das Bildungs- und Teilhabepaket an, denn es will Teilhabe möglich machen. So können zum Beispiel Leistungen für Freizeitaktivitäten, das Mittagessen in der Schule, für Nachhilfe oder Schulbedarf beantragt werden.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in der Landeshauptstadt Düsseldorf 52.718 Zuschüsse für Bildung und Teilhabe in einem Volumen von rund elf Millionen Euro bewilligt. Das sind 1,8 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017. Spitzenreiter bei den Bewilligungen sind die halbjährlichen Schulbedarfspakete und die Mittagsverpflegung. Danach folgen die mehrtägigen Klassenfahrten und die Mitgliedschaft im Sportverein beziehungsweise für die Musikschule. Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Amt für Soziales trägt mit dazu bei, dass ein kundenfreundliches und effizientes System für die Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sichergestellt ist. So kommt die Hilfe bei den Menschen an, die sie dringend benötigen."

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 27.853 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anspruchsberechtigt für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Darunter sind 16.999 Leistungsbeziehende von Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung ist, dass Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld in Kombination mit Kindergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Anspruch kann bei schulischer Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bestehen.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können beim Amt für Soziales, Willi-Becker-Allee 8, beantragt werden (Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung, Telefon 0211-8991). Der Antrag und ausführliche Informationen sind unter www.duesseldorf.de/soziales, unter der Rubrik "Bildung und Teilhabe" veröffentlicht. Bei Leistungsbezug im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Antrag im zuständigen Jobcenter zu stellen: www.jobcenter-duesseldorf.de/arbeitsuchende/geld-und-leistung/geld-fuer-bildung-und-teilhabe.