Münchener Straße: Tempo 70 ausgeweitet

| Verkehr

Um die Anwohner vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen, gilt jetzt auf zwei weiteren Abschnitten der Münchener Straße Tempo 70. Dabei handelt es sich um die Abschnitte von der Anschlussstelle Bonner Straße bis zum Knotenpunkt Itterstraße sowie von der Anschlussstelle Forststraße bis zur Hildener Straße. Beide Strecken sind rund 650 Meter lang.

Durch eine Temporeduzierung von 100 Stundenkilometer auf 70 Stundenkilometer kommt es zu einer spürbaren Lärmminderung vom 2 dB(A) bis 2,5 dB(A), sowohl am Tag, als auch in der Nacht. Rund 700 Anwohner werden dadurch entlastet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung an diesen Stellen auf maximal 70 Stundenkilometer hatte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss Anfang Juni beschlossen. Die rechtliche Grundlage dafür stellt § 45 Abs. 1 Nummer 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Dieser legt fest, dass die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt oder verboten werden darf, wenn dies dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße beträgt gegenwärtig in weiten Teilen 100 Stundenkilometer. Im Vorfeld der signalisierten Knotenpunkte liegt das Tempolimit bereits heute bei 70 Stundenkilometern. Untersuchungen der Lärmwirkungsforschung zufolge gilt ein Lärmpegel am Tag von 65 Dezibel (A) (dB(A)) sowie in der Nacht von 55 dB(A) als Schwellenwert, bei dem eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Werte werden im Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf als relevante Werte übernommen. In den beiden Abschnitten der Münchener Straße sind diese Werte bisher sowohl im 24-Stunden-Mittel als auch im nächtlichen 8-Stunden-Bereich überschritten worden. Von den Folgen dieser Überschreitungen waren rund 700 Anwohner betroffen.

Andere Vorkehrungen gegen Lärm, wie beispielsweise der Bau einer Lärmschutzwand oder der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, haben sich nach eingehender Prüfung durch die Stadtverwaltung als unverhältnismäßig herausgestellt, da an den betroffenen Stellen die Erneuerung des Fahrbahnbelages mittelfristig nicht erforderlich ist. Durch die Umsetzung der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit werden die Interessen der am Verkehr Teilnehmenden nur geringfügig und die Funktion der Straße kaum beeinträchtigt, wohingegen die gesundheitsschädlichen Lärmemissionen für Anwohnende deutlich reduziert werden.