Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Jetzt ist die Bezirksregierung am Zug! Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen."

| Umwelt Verkehr Erstellt von Jäckel-Engstfeld, Kerstin und Paulat, Volker

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil von Dienstag, 27. Februar erklärt, dass Dieselfahrverbote nach jetziger Rechtslage verhängt/angeordnet werden können, wenn sie die einzig wirksame Maßnahme darstellen.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Bei der Frage, ob ein Dieselfahrverbot kommt, liegt der Ball jetzt bei der Bezirksregierung. Sie muss im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes abwägen, ob ein Dieselfahrverbot im Hinblick auf Wirksamkeit, Schnelligkeit und Verhältnismäßigkeit das richtige Mittel ist, die Messwerte von Stickoxid unter den zulässigen Grenzwert zu senken.

Der Maßstab der Verhältnismäßigkeit ist streng, was sich daraus ersehen lässt, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf hinweist, dass Euro-5-Dieselfahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 von einem Fahrverbot betroffen sein dürfen.

Für das Gericht spielt bei der Entscheidung bedauerlicherweise offenbar keine Rolle, dass diese Fahrverbote die betroffenen Kommunen vor eine praktisch unlösbare Aufgabe stellen würden, da sie nur mit extremen Aufwand umgesetzt und praktisch nicht vollstreckt werden könnten.

Man mag sich nur den Schilderwald vorstellen, den ein Dieselfahrverbot nach sich ziehen würde. Für die am stärksten belasteten Strecken müssten Umleitungen ausgeschildert werden, natürlich mit allerhand Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, aber auch beispielsweise für Pflegedienste und  Handwerksbetriebe. Selbstverständlich würden die Anlieger der ausgewiesenen Umleitungsstrecke ihrerseits darauf drängen, Stickoxidmessungen vorzunehmen. Wie das Ganze tatsächlich vollstreckt werden soll, steht in den Sternen. Hier sind noch viele Fragen offen. Auch die nach den Kontrollen, die ja eigentlich bei der Polizei liegen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat bereits die Waffen gestreckt und das Land will die Kontrollen auf die Kommunen abwälzen.

Und nicht nur das: Nun plant die Bundesregierung offensichtlich auch noch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der wir als Kommune jenseits des Luftreinhalteplans alleinig Fahrverbote verhängen sollen. Dann hätten wir endgültig und in jeder Hinsicht den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Zudem entstünde mit kommunalen Fahrverboten ein undurchsichtiger Flickenteppich an Regelungen im Land.

Statt den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben, sollten die tatsächlichen Verursacher, also die Automobilindustrie und der Bundesverkehrsminister, in die Pflicht genommen werden. Sollte ein Dieselfahrverbot wirklich als unumgänglich angesehen und Teil des Luftreinhalteplanes werden, funktioniert das nur nach Einführung einer blauen Plakette, da erlaubte und nicht erlaubte Dieselfahrzeuge sonst nicht zu unterscheiden wären.

Bund, Land und Kommunen sollten sich auf eine Verkehrspolitik konzentrieren, die Gesundheitsschutz und effiziente Mobilität in den Mittelpunkt stellt. Dazu bedarf es konkreter Konzepte für den Ausbau der Infrastruktur für Bus, Bahn und Fahrrad, um diese Verkehrsmittel so attraktiv zu machen, dass auf das Auto – völlig egal, ob es nun ein Diesel oder ein Benziner ist - in der Innenstadt verzichtet werden kann. Billig ist das nicht und die in Aussicht gestellte Milliarde des Bundes wird mit Sicherheit nicht reichen, aber der Aufwand lohnt sich allemal, um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen und unsere Städte vor dem Verkehrskollaps zu bewahren.

Hierzu hat die Automobilindustrie ihr Scherflein beizutragen. Der gegenwärtig in Aussicht gestellte Betrag von 250 Millionen Euro ist ein Witz gegenüber den Milliardenbeträgen, die die selben Automobilbauer in den Vereinigten Staaten zu leisten bereit sind.

Erst wenn der durch die Bezirksregierung angepasste Entwurf des Luftreinhalteplanes der Stadt Düsseldorf vorliegt, wird letztlich ersichtlich, ob dieser ein Dieselfahrverbot enthält, wie dieses ausgestaltet ist, und welche Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit ihm zu Grunde liegt."

Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 13. September 2016 entschieden, dass bereits nach derzeit geltender Rechtslage im Luftreinhalteplan Fahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden können. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat das beklagte Land Nordrhein-Westfalen Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt, da es der Auffassung ist, dass nach geltender Rechtslage keine Dieselfahrverbote angeordnet werden können. Am Dienstag, 27. Februar, fand nun die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Darin bestätigten die Richter nun die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Gericht verhandelte neben dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Im Unterschied zu Stuttgart, bei dem die Richter der ersten Instanz geurteilt hatten, dass Dieselfahrverbote anzuordnen sind, wenn das Bundesverwaltungsgericht entsprechend entscheidet, obliegt es der Bezirksregierung Düsseldorf infolge des Richterspruchs der ersten Instanz nun, Dieselfahrverbote nach den Kriterien Wirksamkeit, Schnelligkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen und abzuwägen.

Am 1. Januar 2018 waren in der Landeshauptstadt Düsseldorf insgesamt 112.286 Diesel-PKW in Düsseldorf zugelassen. Von diesen waren 42.286 nach Euro 6 und 36.438 nach Euro 5, die übrigen Euro 4 oder darunter.

Städtische Projekte zur Luftverbesserung
"Wir tun das, was eine Kommune tun kann und sollte, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen. Dabei geht es nicht nur um Stickoxid, sondern auch Feinstaub und CO2. Wir werden unsere Maßnahmen fortführen und verstärken", erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Im Einzelnen laufen in der Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell unter anderem folgende Projekte zur Luftverbesserung, die zunächst in der Übersicht, im Folgenden dann ausführlicher dargestellt werden:  

  • Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • Vorrangschaltungen für Bahnen und Busse
  • Beschaffung neuer Diesel-Euro-6-Busse durch die Rheinbahn AG
  • Anlage von Mobilitätsinseln
  • App zur Vernetzung von Verkehrsangeboten
  • Stärkung des Radverkehrs
  • Handlungskonzept Elektromobilität
  • Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Modelle
  • Intensivierte Nutzung umweltfreundlicher Taxen
  • Logistik-Konzept für die Innenstadt
  • Erarbeitung eines Masterplans für nachhaltige und emissionsarme Mobilität
  • Einrichtung einer Teststrecke für autonomes Fahren
  • Mobilitätspartnerschaft zwischen Stadt, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer und IHK
  • Landstromversorgung von Schiffen
  • Ausbau der Fernwärmeversorgung durch Erdgaskraftwerk Block "Fortuna"
  • Pflanzung von mehr Straßen- und Stadtbäumen sowie Anlage neuer Rasengleise
  • Konzept zur Optimierung der Beleuchtung

Die nachhaltige Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) steht dabei ganz oben auf der Agenda.  Um den ÖPNV zu stärken, wurden zum Beispiel Vorrangschaltungen für Bahnen, aber auch Busse eingerichtet. Das Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt Ampeln und Signalanlagen um, um besonders Straßenbahnen, aber auch Bussen, Vorrang im Verkehr zu gewähren. Das Verkehrsunternehmen hat seine Software entsprechend angepasst, um zu verhindern, dass Busse und Bahnen zu oft zum Stehen kommen und wertvolle Zeit im Kampf um Pünktlichkeit verlieren.

Neue Diesel-Euro-6-Busse der Rheinbahn AG leisten einen wertvollen Beitrag zu einer zeitnahen Senkung der Stickstoffdioxid(NOx)-Werte in der Luft. Der TÜV Nord hatte im November 2017 unter Realbedingungen auf der Linie 785 zwischen Heinrich-Heine-Allee bis Werstener Dorfstraße und das Abgasverhalten der neuen VDL-Leichtbau-Solobusse der Abgasnorm "Euro 6" geprüft und NOx-Emmissionen zwischen 0,159 und 0,404 Gramm je Kilowattstunde gemessen. Sie liegen im Durchschnitt bei etwa einem Drittel des zulässigen Grenzwertes im Realbetrieb. Bereits 42 dieser Euro-6-Gelenkbusse werden seit August 2017 in der Innenstadt eingesetzt. Dazu kommen sieben Hybrid- und zwei Euro-6-Gelenkbusse auf der Corneliusstraße. Weitere 74 Euro-6-Gelenkbusse werden bis Ende 2018 zum innerstädtischen Einsatz kommen. In diesem und im vergangenen Jahr investiert die Rheinbahn rund 40 Millionen Euro in saubere Busse, in den nächsten vier Jahren sind dafür insgesamt 70 Millionen Euro geplant.

Der Trend geht eindeutig in Richtung einer vernetzten Mobilität, also einem Mix aus Fahrrad, Fußwegen, Öffentlichem Personennahverkehr, sowie Sharing-Angeboten bei Pkw, Roller oder Rad. Mobilitätsinseln an wichtigen ÖPNV-Haltestellen könnten zukünftig bei entsprechender Förderung den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere wie zum Beispiel ein Taxi, ein Sharing-Auto, Leihfahrrad oder - Düsseldorfer Besonderheit - den Elektro-Roller Eddy erleichtern. Wenn Menschen aus einem breiten Angebot von Auto-, Roller- und Fahrrad-Sharing-Diensten sowie von Bussen, Bahnen und Zügen wählen können, ist niemand mehr aufs eigene Auto angewiesen. Statt individueller Ticketkäufe oder komplizierter Buchungssysteme kann eine App für die Vernetzung der Angebote sorgen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung des Radverkehrs. Zur Förderung des Radverkehrs hat die Landeshauptstadt Düsseldorf unter anderem ein stadtweites Radhauptnetz entwickelt. Bislang bildeten die Grundlage der Radverkehrsplanung die bereits erfolgreich umgesetzten Bezirksnetze, die ein schnell nutzbares Netz für die kurzen Wege geschaffen haben. Die Aufgabe eines übergeordneten Netzes übernimmt zukünftig das Radhauptnetz. Im September 2014 wurde das Radhauptnetz und die Bausteine zu dessen Umsetzung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt vorgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung aller notwendigen Projekte beauftragt. Das Radhauptnetz mit einer Streckenlänge von mehr als 300 Kilometern besteht aus rund 700 Einzelprojekten. Aktuell sind viele der 700 Projekte in unterschiedlichen Planungsstadien. Seit 2015 läuft die sukzessive Umsetzung. 

Vorgesehen ist längerfristig auch der Bau von Radschnellwegen. Aktuell ist eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg Düsseldorf Süd mit Anschlüssen in Neuss, Monheim und Langenfeld fertig geworden. Indes läuft die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr, pro Jahr werden zudem aktuell 350 neue Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum installiert.

Die Stadt Düsseldorf ist seit 2009 unter anderem im Rahmen von geförderten Elektromobilitätsprojekten (E-Mobil NRW, E-Carflex Business) aktiv und möchte die Verbreitung und Marktdurchsetzung der Elektromobilität voranbringen. Die Stadt sieht in der Elektromobilität ein wesentlicher Baustein für eine zukunftsfähige, effiziente und umweltgerechte Mobilität. Daher hat sie ein Handlungskonzept Elektromobilität erarbeitet, das - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien - die Aktivitäten der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Düsseldorf und der Rheinbahn bündelt. Es ist als ein Instrument zu verstehen, das stetig weiterentwickelt wird und über verschiedene Projekte immer wieder Impulse setzen soll. Dabei spielen folgende Bausteine eine besondere Rolle:

·    Erhöhung des Anteils Elektrofahrzeuge im städtischen Fuhrpark;
·    Beschaffungsinitiative für Gewerbe;
·    Konzeptentwicklung CO2-freier Lieferverkehr;
·    Elektrisch angetriebene Busse bei der Rheinbahn (zwei Innovationslinien).

Die Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Modelle ist ein Element im Einsatz für mehr saubere Luft. Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf sind bereits seit einigen Jahren erfolgreich Elektrofahrzeuge im Einsatz. Derzeit sind insgesamt 30 Elektrofahrzeuge, 2 elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen und 6 Elektroroller im Einsatz. Langfristig ist geplant, dort wo möglich, den Fahrzeugpark der Stadtverwaltung Düsseldorf auf Elektroantrieb umzustellen. Der städtische Fuhrpark - mit Feuerwehr - verfügt aktuell über 1.012 Fahrzeuge (Stand 31.08.2017). Für das Jahr 2018 ist der Austausch von 45 Pkw von Verbrennern zu Elektro geplant. Dort wo ein Austausch auf Elektroantrieb nicht erfolgen kann, werden schon seit dem Jahr 2004 ergasbetriebene oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge beschafft. Derzeit hat die Landeshaupstadt 49 ergasbetriebene und 56 flüssiggasbetriebene Fahrzeuge im Einsatz. Insgesamt besteht der städtische Auto-Fuhrpark zurzeit aus rund 60 Prozent Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, darunter 30 Fahrzeuge elektrisch.

Die Stadt Düsseldorf unterstützt zudem die intensivierte Nutzung umweltfreundlicher Taxen und setzt dabei gemeinsam mit der Taxi-Innung Düsseldorf auf die Entwicklung und Etablierung des Labels "eco Taxi". Dabei handelt es sich um Taxen mit alternativen Antrieben (Erdgas, Flüssiggas und Hybride) und um Taxen mit emissionsfreien Antrieben. Derzeit verfügen etwa 15 Prozent der in Düsseldorf zugelassenen Taxen über die Voraussetzung für den einfachen Eco-Taxen Standard. Die Tendenz ist steigend. Die Eco-Taxen können speziell angefordert werden – auch über die App "Taxi Deutschland". Der Fahrpreis ist hierbei der gleiche wie bei Taxen mit herkömmlichem Antrieb. Die Aktion ist mit der Hoffnung verknüpft, die Düsseldorfer zur Nutzung der Eco-Taxen zu ermutigen. Eine höhere Nachfrage nach umweltfreundlichen Taxen wird sich letztlich in mehr umweltfreundlichen Fahrzeugen niederschlagen.

Ein Logistik-Konzept für die Innenstadt sorgt für die Vermeidung unnötiger Lieferverkehre und zur Verbesserung der Luft. Die Erarbeitung eines "Masterplans für nachhaltige und emissionsarme Mobilität" wird mit 226.000 Euro vom Bund gefördert. Die Förderung ist Teil des Sonderprogramms zur Erstellung von individuellen Masterplänen für von Stickstoffdioxid(NOX)-Grenzwertüberschreitungen betroffene Kommunen und als Ergebnis des "Nationalen Forum Diesel" zu verstehen. Das Sonderprogramm dient dem Ziel, die Grundlagen zur Umsetzung konkreter Projekte für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in Kommunen zu schaffen.

Noch in diesem Jahr soll unter der Überschrift KoMoD in Düsseldorf eine Teststrecke für autonomes Fahren in Betrieb gehen. Im Rahmen des Projektes erfolgt die praxisnahe Erprobung neuer Technologien zur Fahrzeug-Infrastruktur-Vernetzung sowie des hoch- und vollautomatisierten Fahrens. Ziel ist die Untersuchung der Wirkungen des autonomen Fahrens nicht zuletzt auf Luftschadstoffe, aber auch auf Sicherheit, Effizienz und gesellschaftliche Aspekte.

Mit der Zielsetzung einer signifikanten und dauerhaften Senkung der schädlichen Luftemissionen ist seit dem 13. November 2017 eine langfristige angelegte Partnerschaft von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer mit der Stadt Düsseldorf geschlossen worden. Die Partner verpflichten sich im Rahmen dieser Mobilitätspartnerschaft zu einer engen Zusammenarbeit, dazu, ihre angeschlossenen Unternehmen für Mobilitätsprojekte zu motivieren, und die Projekte auszuwerten. Im Rahmen dieser Partnerschaft ist eine Mobilitätskonferenz mit den großen Arbeitgebern als Einstieg in das betriebliche Mobilitätsmanagement vorgesehen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht ab 2018 das Gespräch mit den großen Arbeitgebern und lotet die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung im Sinne der Reduzierung von verkehrsbedingten Luftschadstoffen aus. Diese können sein: Optimierung des Fuhrparks, Jobticket für Mitarbeiter, Mobilitätsbudget für Mitarbeiter, Home-Office und Bildung von Fahrgemeinschaften.

Die Landstromversorgung von Schiffen ist eine weitere Komponente zur Luftverbesserung, an der gearbeitet wird. Das Landesumweltministerium hat für 2012 errechnet, dass auf den Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen rund 21.000 Tonnen Stickoxide und 452 Tonnen Feinstaub verursacht werden. In Düsseldorf hat die Schifffahrt einen Anteil von etwa vier Prozent an der Schadstoff-Belastung. Seit 2016 wird an der Landstromversorgung gearbeitet. Seither gilt: Wenn die Stadt mit Betreibern von Steigern neue Verträge abschließt, dann ist darin die Bedingung enthalten, dass innerhalb eines Jahres eine Landstromversorgung installiert werden muss. Die Umsetzung findet derzeit statt und soll bis 2019 abgeschlossen sein.

Mit dem neuen Erdgaskraftwerk Block "Fortuna" verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Januar 2016 nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf über das zurzeit effizienteste und leistungsfähigste Gas- und Dampfturbinenkraftwerk weltweit. Parallel dazu wird die Fernwärmeversorgung weiter ausgebaut. Das Gaskraftwerk ist durch seine klimaschonende Strom- und Wärmeproduktion auf Erdgasbasis und seine hohe Flexibilität eine ideale Ergänzung zu den stetig an Bedeutung gewinnenden erneuerbaren Energien. Dabei sind die technischen Eigenschaften des Kraftwerks von besonderer Bedeutung. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Fernwärme nach dem Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung erhöht sich die Brennstoffausnutzung auf bis zu 85 Prozent. Der Anschluss von Kunden an die Düsseldorfer Fernwärme ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz, sondern entlastet auch die Luft von gesundheitsschädlichen Emissionen. Feinstaubemissionen entstehen am Wohnort unter anderem durch dezentrale Heizungsanlagen wie zum Beispiel Gas-Therme oder Ölheizung. Diese lokalen Emissionen entfallen bei einem Fernwärmeanschluss. Der neue Block Fortuna am Standort Lausward arbeitet wesentlich effizienter und sauberer als viele  Einzelfeuerungsanlagen.

Grüne Akzente im Stadtbild setzen mehr Straßen- und Stadtbäume wie auch die Rasengleise. Auch sie leisten langfristig einen Beitrag für bessere Luft.

Insgesamt hat die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits im letzten Jahr 44 Maßnahmen beim Bund platziert, um hier sofort von den zugesagten Fördermitteln zu profitieren.