Sicherheit durch Sichtbarkeit

| Verkehr Ordnung Erstellt von Paulat, Volker

"Helle Kleidung in dunkler Jahreszeit": Horst Bartsch von der Verkehrswacht, Anette Latour, Polizeihauptkommissarin Abteilung Verkehrsunfallprävention und Opferschutz und Antonia Schnelle vom Amt für Verkehrsmanagement (v. l.) bei gemeinsamer Aktion

Reflektierendes Klappband wurde verteilt

Vertreter von Stadt, Polizei und Verkehrswacht haben am Montag, 20. November, im Rahmen einer gemeinsamen Aktion auf die erhöhte Sicherheit durch gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr hingewiesen. Sie appelierten an Fußgänger und Radfahrer helle oder gar reflektierende Kleidung zu tragen.

"Helle Kleidung in dunkler Jahreszeit" - so ist der Titel einer gemeinsamen Aktion der Landeshauptstadt, der Polizei und der Verkehrswacht im Verbund mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Vertreter der Institutionen haben am Montag, 20. November, in den Schadow-Arkaden auf die erhöhte Sicherheit durch gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr hingewiesen. Denn gerade jetzt - mit Beginn der dunklen Jahreszeit - sind  Fußgänger, Fahrradfahrer und  insbesondere Kinder aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse, im Straßenverkehr besonders gefährdet.

"Fußgänger und Fahrradfahrer sollten helle oder besser noch reflektierende Kleidung tragen, damit sie bei Dunkelheit schon aus großer Entfernung von Autofahrern zu erkennen sind", so der Tenor aller an der Aktion Beteiligten. Reflektierende Kleidung oder auch reflektierende Accessoires machen sie schon aus großer Entfernung erkennbar. Daher wurden im Rahmen der Aktion in den Schadow-Arkaden verschiedene reflektierende Accessoires zur besseren Sichtbarkeit in der dunklen Jahreszeit verteilt. Der Kooperationspartner DVR hatte zum Beispiel für die Aktion Informationsflyer sowie reflektierende Schnappbänder zur Verfügung gestellt.

An die Autofahrer unter den Passanten ging der Aufruf, besonders aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Zusätzlich hatten alle Interessierten vor Ort die Möglichkeit, an einem Seh- und Reaktionstest teilzunehmen.

Letztendlich können Fahrzeugführer im Straßenverkehr nur auf das reagieren, was sie rechtzeitig sehen.

  • Dunkel gekleidete Fußgänger werden beispielsweise in der Nacht oder bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom Autofahrer erst aus 25 bis 30 Meter Entfernung wahrgenommen.
  • Ein hell und kontrastreich gekleideter Fußgänger wird vom Autofahrer schon aus einer Entfernung von 40 bis 50 Metern erkannt.
  • Ein Fußgänger, der mit reflektierender Kleidung unterwegs ist, kann vom Autofahrer schon aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden.