Stadtrat verabschiedet Haushalt für das Jahr 2022

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Die Ratssitzung fand im Düsseldorfer Congress Center statt; Fotos: Young

Am Donnerstag, 16. Dezember, beriet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter der Sitzungsleitung von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller über den Haushalt 2022

Nach den Haushaltsreden standen 123 Anträge und Vorschläge zur Debatte.

Um 20:42 Uhr verabschiedete der Rat der Landeshauptstadt den Etat 2022.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2021 den Haushalt für das Jahr 2022 verabschiedet. Der verabschiedete Haushalt 2022 hat ein Gesamtvolumen von 3,3 Milliarden Euro. Erträgen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro gegenüber.

Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 132,6 Millionen Euro gilt der Haushalt als fiktiv ausgeglichen. Dies ist aber auch nur durch die Isolierung der COVID-19-bedingten Finanzschäden von rund 107,4 Millionen Euro auf Basis des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (Bilanzierungshilfe) möglich. Diese ergibt sich zum größten Teil aus coronabedingten Mehraufwendungen und durch wegfallende Ausschüttungen bei einigen städtischen Tochtergesellschaften, z.B. Messe und Flughafen.

Die Ausgleichsrücklage reduziert sich damit auf 67,3 Millionen Euro. Sofern keine Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden, wird sich diese Rücklage in den Folgejahren bei gleichbleibender Tendenz aufzehren, und es muss die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Stadtkämmerin Dorothée Schneider halten an dem Ziel fest, bis 2025 wieder zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. Hierfür wurden in einem ersten Schritt bereits im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für 2022 wesentliche Haushaltsverbesserungen in Höhe von rund 104 Millionen Euro in allen Planungsjahren vereinbart.

Zu den wesentlichen Erträgen des Etats 2022 gehören die Gewerbesteuer mit veranschlagten 953,3 Millionen Euro (Vorjahr 778,5 Millionen Euro), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 402,2 Millionen (Vorjahr 385,1 Millionen Euro) und die Grundsteuer A und B mit 149,6 Millionen Euro (Vorjahr 148,2 Millionen Euro). Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B bleiben unverändert.

Für soziale Leistungen stehen 627,9 Millionen Euro und für den Bereich Kinder, Jugend und Familienhilfe 621,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen 345,4 Millionen Euro vorgesehen.

Zur Erreichung der Klimaziele sind Mittel in Höhe von 67,7 Millionen Euro vorgesehen.

Auf den Bereich Kultur und Wissenschaften entfallen rund 176,4 Millionen Euro.

Für Personalaufwendungen fallen 725,0 Millionen Euro an, die Versorgungsaufwendungen betragen 78,4 Millionen Euro, die Landschaftsumlage beläuft sich auf 254,4 Millionen, die Gewerbesteuerumlage auf 74,6 Millionen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung von rund 161,8 Millionen Euro werden durch die Kostenerstattung des Bundes mit 108,0 Millionen Euro teilweise refinanziert.

Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt das Investitionsvolumen 495,0 Millionen Euro. Diese Investitionen fließen vor allem in Schulen (Bau, Kauf, Ausstattung 145,6 Millionen Euro), Verkehrsflächen, Radwege und ÖPNV (182,3 Millionen Euro, darunter 64,7 Millionen Euro für den Bau der Stadtbahnlinie U81), Neubau und wertverbessernde Maßnahmen bei Kitas (33,8 Millionen Euro) und Hochwasserschutzmaßnahmen (3,1 Millionen Euro).

Auf der Liquiditätsseite greift die Bilanzierungshilfe zur Isolierung der COVID-19-bedingten Finanzschäden nicht. Aufgrund der somit ausbleibenden Einzahlungen ist die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 210,3 Millionen Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kredite, der zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden darf, ist unverändert auf 1 Milliarde Euro festgesetzt. Darüber hinaus ist zur Finanzierung notwendiger Investitionen für 2022 eine zusätzliche Kreditaufnahme von 235,0 Millionen Euro vorgesehen. Da die Finanzmittel der Holding nicht ausreichen, um die geplanten städtischen Investitionen zu finanzieren, sind diese Kreditaufnahmen am Kreditmarkt notwendig.