Wählen und Impfen am Sonntag

| Wahlen

Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai

An drei Standorten kann am Wahlsonntag der Gang zur Urne mit einer Impfung gegen das Coronavirus verbunden werden. 315 Wahlräume sind am Sonntag, 26. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Das Impfmobil der Landeshauptstadt Düsseldorf bietet am Wahlsonntag an drei Wahlgebäuden die Möglichkeit zur Impfung gegen das Coronavirus an. Von 10 bis 12.30 Uhr steht das Impfmobil an der Grundschule Wrangelstraße 40 in Mörsenbroich, von 13 bis 15.30 Uhr am Wim-Wenders-Gymnasium, Schmiedestraße 25 in Oberbilk und von 16 bis 18 Uhr  an der Hauptschule Itterstraße 16 in Holthausen.

Die 315 Wahlräume im Stadtgebiet sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung besteht in allen Wahlräumen für die Wahlberechtigten Maskenpflicht. Außerdem ist der Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Wenn möglich sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren. Selbstverständlich liegen auch desinfizierte Kugelschreiber zur Abstimmung bereit. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet darum, die Arbeit der Wahlvorstände zu unterstützen, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und den Anweisungen der Wahlhelfenden vor Ort Folge zu leisten.

Von den rund 411.000 Wahlberechtigten haben mehr als 175.000 einen Briefwahlantrag gestellt, im Vergleich dazu waren es bei der Bundestagswahl 2017 insgesamt nur 110.758. Fast 140.000 rote Wahlbriefe sind inzwischen auch wieder zurückgekommen. Das Amt für Statistik und Wahlen hat mit dieser Steigerung gerechnet und die Auszählung der Briefwahl mit rund 1.000 Wahlhelfenden in die Messehalle 8b verlegt. Dort wird am Sonntag die Auszählung wie in den Wahlräumen um 18 Uhr beginnen. Mit einem vorläufigen Ergebnis wird aufgrund des immensen Briefwahlaufkommens nicht vor Mitternacht gerechnet. Zwischenergebnisse der ausgezählten Wahlbezirke werden laufend auf https://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/bw_2021/05111000/praesentation/index.html aktualisiert.

Sofern keine Briefwahl beantragt wurde, kann am Wahlsonntag auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahlraum gewählt werden kann. Hierzu ist unbedingt der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Wahlraum kann im Internet mit dem Wahlraumfinder auf www.duesseldorf.de oder telefonisch beim Amt für Statistik und Wahlen erfragt werden.

Wahlberechtigten, die noch kurzentschlossen Briefwahl beantragen wollen, wird dringend empfohlen, den Antrag persönlich im Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, zu stellen. Nur so können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig übergeben werden. Ebenso wird empfohlen, die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln nicht mehr per Post zurückzuschicken, sondern direkt im Amt für Statistik und Wahlen abzugeben. Ein Einwurf in die Briefkästen der Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen sollte nur bis Samstag, 25. September, erfolgen. Die letzte Leerung dieser Briefkästen erfolgt im Laufe des Sonntagvormittags.

Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
• Falls beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht bei den Wahlberechtigten ankommen sind, ist unbedingt mit dem Amt für Statistik und Wahlen Kontakt aufzunehmen. Ohne Wahlschein ist die Teilnahme an der Wahl nicht möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Ersatz für einen nicht erhaltenen Wahlschein.
• Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können ausschließlich gegen schriftliche Erklärung und nur durch das Amt für Statistik und Wahlen bis einschließlich Samstag, 25. September, 12 Uhr, ersetzt werden.
• Im Fällen plötzlicher Erkrankung oder bei angeordneter Quarantäne kann noch am Wahltag bis 15 Uhr im Amt für Statistik und Wahlen ein Wahlschein durch eine dritte Person beantragt werden. Dazu sind zwingend eine Vollmacht zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten und eine ärztliche Bescheinigung beziehungsweise die Quarantäneanordnung erforderlich. Die Ausübung des Wahlrechts durch Vertretung ist unzulässig. Bitte nehmen Sie vor einer Vorsprache unbedingt telefonisch Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen auf.
• Alle roten Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

Die Telefonhotline des Amtes für Statistik und Wahlen ist unter der Rufnummer 0211-8993368 erreichbar am Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag während der Öffnungszeiten der Wahlräume von 8 bis 18 Uhr.