Corona-Lockdown bis 14. Februar: Der Publikumsverkehr bleibt im Amt für Migration und Integration weiter eingeschränkt

| Amt 54 News

Während des erneut verlängerten Corona-Lockdowns bis einschließlich 14. Februar bleiben auch die Dienststellen der Stadt weitestgehend geschlossen. Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden - soweit möglich - über das Online-Angebot und über Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt. In städtischen Gebäuden gilt ab sofort Tragepflicht von medizinischen Mund- und Nasenschutz-Masken.

Das Amt für Migration und Integration bleibt weiterhin für den generellen Besuchsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern, die zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 14. Februar 2021 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde. Eine entsprechende aktualisierte Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen, welche zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 14. Februar 2021 ablaufen, für Ausländerinnen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf von Amts wegen bis einschließlich zum 30. April 2021 verlängert.

Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt.

Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration weiterhin unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: servicepointamt54@duesseldorf.de

Zudem hat der Service Point eine Hotline für Notfälle unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Ein Notfall liegt erst dann vor, wenn Kundinnen und Kunden nachgewiesenermaßen ein unaufschiebbares Anliegen haben, das wirtschaftlich oder humanitär begründet ist. Dies trifft zum Beispiel auf eine unaufschiebbare Auslandsreise zu. Das Vorliegen eines Notfalls soll mit aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. In Frage hierfür kommen zum Beispiel Flugtickets, Verlustanzeigen bei der Polizei, Hotelbuchungen, Bestätigungen des Arbeitgebers oder eines Geschäftskunden über die Reise, Sterbeurkunden, ärztliche Atteste.

Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.

Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.