Corona-Lockdown: Publikumsverkehr bleibt weiterhin eingeschränkt

| Amt 54 News

Maskenpflicht

Terminangebot im Bürgerservice ist begrenzt/In städtischen Gebäuden gilt Tragepflicht von medizinischen Mund- und Nasenschutz-Masken

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf inzwischen seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Sonn- und Feiertag) unter 100. Damit entfallen ab Freitag, 21. Mai, die Einschränkungen der so genannten Bundesnotbremse, darunter auch die Ausgangssperre. Der Publikumsverkehr innerhalb der städtischen Dienststellen bleibt allerdings weiterhin eingeschränkt. Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden - soweit möglich - über das Online-Angebot und über Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt.

Wichtig bei Präsenzterminen: Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95 laut § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als auch für Kunden!

Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt. Der Service Point im Amt für Migration und Integration ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 15 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden findet unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt.

Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration mit Hilfe des Kontaktformulars erreichen. Zudem hat der Service Point eine Hotline unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.

Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.