Corona-Lockdown: Stadtverwaltung schränkt Publikumsverkehr ein

| Amt 54 News

Schließung des Amtes für Migration und Integration vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021

Das Amt für Migration und Integration bleibt vom 16. Dezember bis zum 10. Januar für den Besucherverkehr geschlossen. Ersatztermine werden den Kundinnen und Kunden postalisch mitgeteilt.

Termine zur Einbürgerung - Aushändigung der Einbürgerungsurkunde - werden noch bis Donnerstag, 17. Dezember, stattfinden. Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf erlässt als untere Ausländerbehörde aufgrund der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG).

Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländer, die zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde.
Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen, welche zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 ablaufen, für Ausländerinnen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf, von Amts wegen bis einschließlich zum 31.März 2021 verlängert.

Die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration können den Service Point des Amtes für Migration und Integration weiterhin unter folgender Email-Adresse erreichen: servicepointamt54@duesseldorf.de
Zudem richtet der Service Point ab dem 16. Dezember eine Hotline für Notfälle unter der Rufnummer 0211/89-21020 ein. Ein Notfall liegt erst dann vor, wenn Kundinnen und Kunden nachgewiesenermaßen ein unaufschiebbares Anliegen haben, das wirtschaftlich oder humanitär begründet ist. Dies trifft zum Beispiel auf eine unaufschiebbare Auslandsreise zu. Das Vorliegen eines Notfalls sollen die Kundinnen und Kunden mit aussagekräftigen Dokumenten nachweisen. In Frage hierfür kommen zum Beispiel Flugtickets, Verlustanzeigen bei der Polizei, Hotelbuchungen, Bestätigungen des Arbeitgebers oder eines Geschäftskunden über die Reise, Sterbeurkunden, ärztliche Atteste.

Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.

Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.