Corona-Notbremse - Aktuelle Informationen zum Pubklikumsverkehr

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In städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen und der hohen Auslastung der Intensivstationen in Düsseldorf tritt ab Montag, 19. April, in der Landeshauptstadt Düsseldorf die "Notbremse" der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Bis zu einer bundeseinheiltichen Regelung gilt die vom Land NRW verlängerte Coronaschutzverordnung. Während des erneut verlängerten Corona-Lockdowns nun bis einschließlich 26. April bleiben auch die Dienststellen der Stadt weitestgehend geschlossen.

Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden - soweit möglich - über das Online-Angebot und über Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt.

Die von den Ländern und der Kanzlerin beschlossene erneute Verlängerung des Lockdowns macht es auch bei der Stadtverwaltung erforderlich, den Publikumsverkehr weiter einzuschränken, um auch hier die Kontakte und Übertragungsrisiken des COVID-19-Virus möglichst gering zu halten.

Wichtig bei Präsenzterminen: Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95 laut § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als auch für Kunden!

Übersicht über die Dienste des Amtes für Migration und Inegration während des fortgeführten Lockdowns:

Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden findet unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt. Für ausreichende Kapazitäten wurde hierfür ein Zweischicht-Betrieb etabliert, sodass seit dem 8. März Termine zwischen 7.30 Uhr und 18 Uhr stattfinden.

Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration weiterhin unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: servicepointamt54@duesseldorf.de. Zudem hat der Service Point eine Hotline unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet.

Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.

Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.