Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

| Amt 54 News

Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 01.08.2018

Bis zum 31.07.2018 ist ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, die nach dem 17. März 2016 anerkannt wurden, nicht möglich. Ab dem 01.08.2018 können Ehepartner und minderjährige Kinder sowie Eltern minderjähriger Kinder wieder ein Visum zum Familiennachzug erhalten.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihre Familienangehörigen zu Ihnen ziehen wollen, müssen sie zunächst bei einer deutschen Auslandsvertretung die Erteilung eines Visums beantragen. Es können jedoch monatlich nur 1.000 Visa zu diesem Zweck erteilt werden. Bei mehr als 1.000 Visaanträgen bestimmt das Bundesverwaltungsamt in einem internen Verfahren monatlich 1.000 Zuzugsberechtigte, die ein Visum zum Familiennachzug erhalten. In diesem Auswahlverfahren werden humanitäre Aspekte und erbrachte Integrationsleistungen berücksichtigt.

Die Ausländerbehörde wird zwar im Visumsverfahren beteiligt, trifft aber keine Entscheidung im Auswahlverfahren. Aus diesem Grund ist eine Vorabzustimmung ausgeschlossen. Auch hat die Ausländerbehörde keinen Einfluss auf die Dauer des Visumsverfahrens.

Zur Vorbereitung einer Auswahlentscheidung muss die Ausländerbehörde dem Bundesverwaltungsamt die für eine solche Prüfung erforderlichen Informationen übermitteln. Dazu kann es erforderlich sein, dass Sie dann Nachweise über Ihre Integrationsleistungen (Sprachzertifikate, Nachweise über eine Erwerbstätigkeit oder ehrenamtliches Engagement) vorlegen müssen. In diesem Fall wird die Ausländerbehörde zu gegebener Zeit mit Ihnen Kontakt aufnehmen.  

Bitte warten Sie ein entsprechendes Anschreiben ab.

Weitere Informationen:

  • Das Auswärtige Amt bietet in seinem Webportal Informationen auf Deutsch, Englisch und Arabisch über die Durchführung des Visumsverfahrens zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten. 
  • Hier finden Sie Informationen und die Kontaktdaten der Familien-Unterstützungszentren der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in der Türkei, im Libanon und im Irak. Die IOM unterstützt die Familienangehörigen von syrischen und irakischen Schutzberechtigten bei der Einreise nach Deutschland. Ziel des Familienunterstützungsprogramms FAP ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Antragsteller sollten die IOM-Familienunterstützungszentren vor dem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen besuchen, um die Visumbearbeitung und damit die Einreise nach Deutschland zu beschleunigen.