Neue Flüchtlinge kommen nach Düsseldorf

| Amt 54 News

Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt ab dem 21. Mai die Zuweisungen von Flüchtlingen nach Düsseldorf gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetzt (FlüAG) wieder auf.

Die Erfüllungsquote der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetzt liegt zurzeit bei 84,45 Prozent. Daraus ergibt sich eine Aufnahmepflicht von insgesamt 460 Personen. In den vergangenen Monaten wurden neue Flüchtlinge und Asylbewerber lediglich in Form von Familienzusammenführungen, Resettlement (§ 23 Abs. 4 AufenthG) und im Rahmen von sogenannten Kontingentflüchtlingen (§ 23 und § 24 AufenthG) aufgenommen.

In den Kalenderwochen 21 bis 23 wird die Landeshauptstadt Düsseldorf pro Woche 20 Asylsuchende und Flüchtlinge aufnehmen. Ab Kalenderwoche 24 bis einschließlich Kalenderwoche 31 werden wöchentlich 30 Personen von der Bezirksregierung Arnsberg nach Düsseldorf zugewiesen. Sollte die Erfüllungsquote innerhalb des Zeitplans 100 Prozent erreichen, werden die Zuweisungen nach Düsseldorf wieder eingestellt.

"Die Stadtverwaltung hält genügend Unterbringungskapazitäten für die Wiederaufnahme der Zuweisungen bereit. Hierfür müssen keine weiteren Gemeinschaftsunterkünfte angemietet werden. Wir sind sehr gut aufgestellt", sagt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. Die Stadtverwaltung wird die zugewiesenen Personen dezentral im gesamten Stadtgebiet in den Unterkünften der Landeshauptstadt Düsseldorf für Asylsuchende, Flüchtlinge und Obdachlose unterbringen. Die soziale Betreuung wird durch die Wohlfahrtsverbände sichergestellt.