Rechtskreiswechsel: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

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Rechtskreiswechsel: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Anspruch auf Leistungender Grundsicherung

 

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab Mittwoch, 1. Juni, einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - zuständig dafür ist das Jobcenter. Der Anspruch betrifft Hilfebedürftige sowie Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen können. Voraussetzung für diese Leistungen ist die biometrische Registrierung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Anspruchsgrundlage sind unter https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/ukraine zu finden. Dort gibt es auch das Antragsformular für die Leistungen nach SGB II für Arbeitssuchende: https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/antragsverfahren. Allen Geflüchteten aus der Ukraine, darunter auch diejenigen, die bereits einen Leistungsantrag bei der Stadtverwaltung gestellt haben, wird empfohlen, einen Antrag an das Jobcenter zu richten. So soll eine nahtlose Umstellung gewährleistet werden. Für einen reibungslosen Übergang ist das Jobcenter ab sofort auch im Info-Point, Bertha-von-Suttner-Platz 1, vertreten und bietet vor Ort Beratungstermine an. Diese können unter https://www.jobcenter-duesseldorf.de/service/online-termine/ukraine gebucht werden.

Darüber hinaus können auch Leistungsanträge zur Grundsicherung im Alter nach SGB XII gestellt werden. Diese werden im Amt für Soziales bearbeitet und können hier beantragt werden. Auch dafür ist die biometrische Registrierung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels Voraussetzung. Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hat jede und jeder nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Konkret bedeutet das im Juni 2022, dass alle im August 1956 und davor Geborenen die Leistungsberechtigt sind - so ist es nach § 41 Abs. 2 SGB XII geregelt.

Hintergrund Bisher (Stand 27. Mai) sind in Düsseldorf bereits über 7.100 Menschen biometrisch registriert worden, zudem wurden mehr als 6.300 Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Der Info-Point des Amtes für Migration und Integration ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche für erste Informationen und Hilfestellung geöffnet. Fragen können aber auch jederzeit an die Ukraine-Hilfe@duesseldorf.de gerichtet werden