Schließung des Amtes für Migration und Integration vom 16.12.2020 bis zum 31.01.2021 verlängert

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Corona-Lockdown: Publikumsverkehr bleibt weiter eingeschränkt

Das Amt für Migration und Integration bleibt weiterhin für den generellen Besucherverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von Einbürgerungsurkunden finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf erlässt als untere Ausländerbehörde aufgrund der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG).

Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern, die zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 31. Januar 2021 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde.

Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen, welche zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 31. Januar 2021 ablaufen, für Ausländerinnen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf, von Amts wegen bis einschließlich zum 30. April 2021 verlängert.

Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die betrifft zum jetzigen Zeitpunkt bereits 2.786 Termine. Die Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung und Erteilung finden zeitnah unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt.

Für alle anderen Fragen und Informationen, können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration weiterhin unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: servicepointamt54@duesseldorf.de

Zudem hat der Service Point eine Hotline für Notfälle unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Ein Notfall liegt erst dann vor, wenn Kundinnen und Kunden nachgewiesenermaßen ein unaufschiebbares Anliegen haben, das wirtschaftlich oder humanitär begründet ist. Dies trifft zum Beispiel auf eine unaufschiebbare Auslandsreise zu. Das Vorliegen eines Notfalls soll mit aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. In Frage hierfür kommen zum Beispiel Flugtickets, Verlustanzeigen bei der Polizei, Hotelbuchungen, Bestätigungen des Arbeitgebers oder eines Geschäftskunden über die Reise, Sterbeurkunden, ärztliche Atteste.

Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.

Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.