Wirtschaftliche Hilfen für Geflüchtete - Landeshauptstadt Düsseldorf

Wirtschaftliche Hilfen für Geflüchtete

Allgemeine Informationen

Info

Leistungen für Geflüchtete werden in der Regel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
  2. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 3 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen
  3. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  4. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 oder § 24 wegen Krieges in ihrem Heimatland oder nach § 25 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besitzen, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
  5. eine Duldung nach § 60a des AufenthG besitzen,
  6. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  7. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in Nummer 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder
  8. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.

Weiterhin leistungsberechtigt sind nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Hilfe bei gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten

Wir haben die häufigsten gestellten Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema Energiekrise für Sie zusammengestellt. Alle Inhalte stehen in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi/Persisch und Türkisch zur Verfügung.

Fragen und Antworten (FAQ) zur Energiekrise für Geflüchtete

Aktuelle Hinweise

Von einer unaufgeforderten, persönlichen Vorsprache ist abzusehen. Zur Terminvergabe nutzen Sie bitte die unten genannten Kommunikationswege.

Sie erreichen die Dienststelle wie folgt:

  • Telefonisch über die bekannten Telefonnummern der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
  • Zentrale Hotline der Dienststelle:  0211 - 8922245
  • Ihre Anträge können Sie per E-Mail oder per Post stellen. Ebenso können benötigte Dokumente (Ausweise, Einkommensnachweise, Mietverträge, ecetera.) per E-Mail oder Post eingereicht werden. Sie können hierzu die Funktionsaddresse asylzweigstelle@duesseldorf.de nutzen.

Geldleistungen für die folgenden Monate:

  • Wenn Sie ein Girokonto besitzen, wird Ihr Leistungsanspruch direkt auf Ihr Konto angewiesen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
  • Wenn Sie kein Girokonto besitzen, vereinbaren Sie bitte zwingend unter oben genannter Telefonnummer einen Termin zur Bargeldauszahlung. Ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgt keine Auszahlung!

Hilfe bei gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten

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