Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und öffentlich-rechtliche Namensänderung
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und öffentlich-rechtliche Namensänderung
Die Abteilung Integration im Amt für Migration und Integration ist Anlaufstelle für Informationen, Beratungen und Entscheidungen zu Einbürgerungen, einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung oder zur Feststellung des Besitzes oder Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Staatsangehörigkeits- und das Namensänderungsgesetz.