Voraussetzungen der Einbürgerung
Voraussetzungen der Einbürgerung
Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens ein anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.