Wiedergutmachungseinbürgerung

Wiedergutmachungseinbürgerung

Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 08. Mai 1945 ihr Staatsbürgerschaft nicht durch Entzug, sondern in anderer Weise verloren haben, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungszeitraum

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Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Formular

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Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Ihr Weg zur Antragstellung

Ihr Weg zur Antragstellung

Voraussetzungen:

  • Sie gehören zum erklärungsberechtigten Personenkreis
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft vor dem 26 .Februar 1955 aufgegeben oder verloren.
  • Sie wurden von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen.
  • Sie wurden nach Antragstellung nicht eingebürgert.
  • Sie wurden allgemein von einer Einbürgerung, die bei einer Antragstellung sonst möglich gewesen wäre, ausgeschlossen.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben oder verloren
    wenn dieser vor dem 30. Januar 1933 begründet worden war (als Kind auch Begründung nach diesem Zeitpunkt)
  • Sie sind Abkömmling einer der oben genannten Personengruppen.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nach dem 08. Mai 1945 erworben aber später wieder aufgegeben oder verloren.
    (Gilt auch für Kinder, die in dieser Zeit geboren/angenommen wurden)
    Ausnahmen: Verlust durch Eheschließung mit einer Ausländerin bzw. einem Ausländer oder gesetzlicher Legitimation
  • Sie wurden nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von zwei oder mehr Jahren verurteilt, bei Ihnen wurde keine Sicherheitsverwahrung angeordnet und es liegen keine Ausschlussgründe nach § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vor.

Gebühren

Gebühren

Die Erklärung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument und ggf. Aufenthaltstitel
  • Nachweis über aktuelle und frühere Staatsangehörigkeit(en)
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • Nachweis über Familienstand (Heiratsurkunde)
  • Führungszeugnis/Strafregisterauszug/Criminal Record
  • Heiratsurkunde Ihrer Eltern
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden, sowie Heiratsurkunden, Familienbücher (soweit vorhanden) für alle Vorfahren Ihrer aufsteigenden Linie, zurück bis zu der Person Ihrer Vorfahren, die zwischen 1933 und 1945 nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen war und deswegen Deutschland hatte verlassen müssen
  • Je nach persönliche Situation kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bis zu der Person Ihrer Vorfahren, die zwischen 1933 und 1945 nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen war und deswegen Deutschland hatte verlassen müssen

oder

  • Nachweis, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bereits vor dem 30. Januar 1933 begründet worden war (als Kind auch nach diesem Zeitpunkt) und/oder über den Ausschluss vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. beantragte, aber nicht erfolgte Einbürgerung zwischen 1933 und 1945)

sowie

  • Nachweise über die Verfolgungsgründe und -maßnahmen, denen Sie selbst oder die Person Ihrer Vorfahren zwischen 1933 und 1945 ausgesetzt waren

Zuständigkeit und Kontakt

  • Amt für Migration und Integration

    Abteilung Integration – 54/22

  • Adresse:

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

  • Kontaktaufnahme über nachfolgendes

    Kontaktformular
  • ebenerdiger Eingang, barrierefreies WC, Behindertenparkplatz, taktiles Leitsystem