Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit

  • Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Deutsche Staatsangehörige verlieren ihre Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn der Erwerb auf Antrag erfolgt. Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch nicht, wenn vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt.
  • Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern, bei bestimmten Voraussetzungen, mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Der Standesbeamte, der die Geburt Ihres Kindes beurkundet, prüft dies in Zusammenarbeit mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.