Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung
Ich habe kein Geld (mehr). Was wird bezahlt? Wo kann ich Leistungen beantragen?
Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bzw. Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Um Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die biometrische Registrierung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels (mindestens Fiktionsbescheinigung) stattgefunden haben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anträge für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII auch stellen müssen, wenn Sie zuvor bereits Leistungen nach dem AsylbLG beantragt oder bezogen haben.
Zuständig ist dann nicht mehr das Amt für Migration und Integration, sondern für Leistungen nach dem SGB II das Jobcenter Düsseldorf. Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen möchten. Nähere Informationen zur gesetzlichen Anspruchsgrundlage erhalten Sie diese auf der Webseite des Jobcenters Düsseldorf. Für alle Fragen im Hinblick auf die Leistungsstellung nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an jobcenter-duesseldorf-ua@jobcenter-ge.de oder Tel.: 0211 91747 841
Wenn Sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter statt auf Leistungen nach dem SGB II. Im Juni 2022 hat die Altersgrenze erreicht, wer in 08.1956 (es gilt der Geburtsmonat) oder davor geboren wurde. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII beantragen möchten
Fragen richten Sie bitte an E-Mail: ukraine-sgbxii@duesseldorf.de
Seit April 2022 haben alle ukrainischen Personen, deren Leistungsantrag noch nicht bearbeitet wurde - sofern Sie ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnet haben - ein Guthaben als Vorschuss auf ihre Sozialleistungen nach AsylbLG in Höhe von 300,- Euro je Konto zur freien Verfügung erhalten. Ebenfalls wird Anfang Juni 2022 ein zweites Mal eine Vorauszahlung in gleicher Höhe für den betreffenden Personenkreis gewährt. Personen, die in einer kommunalen Unterkunft untergebracht sind, nutzen hierfür die Unterbringungsbescheinigung. Privat Untergebrachte erhalten einen gleichwertigen Nachweis am Info-Point Ukraine (Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf), indem Sie einen Nachweis Ihres Vermieters (z.B. Wohnungsgeberbescheinigung, Ausweiskopie des Vermieters bzw. der Person, bei der Sie untergebracht sind, etc.) oder eine Meldebescheinigung vorlegen. Die gewährten Guthabenbeträge sind als Vorauszahlung auf die beantragten Sozialleistungen zu verstehen und werden bei vollständig bearbeitenden Leistungsanträgen mit Überweisung der ersten Transferleistung verrechnet und zurückgebucht.
Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen findet nur noch für Personen statt, die aktuell noch nicht im Leistungsbezug sind und darüber hinaus entweder
- einen ukrainischen Aufenthaltstitel, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
- aufgrund ihrer Dokumente (siehe unten) aktuell kein Konto bei der Stadtsparkasse eröffnen können oder
- ein Konto bei einer anderen Bank besitzen und dies nachweisen können.
In diesen Fällen erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr beim Info-Point Ukraine (Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf) eine personalisierte und bedarfsorientierte Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen statt. Ein entsprechender Nachweis muss in jedem Fall vorlegt werden.
Selbstverständlich können alle genannten Personenkreise auch weiterhin das Angebot im Düsselshare nutzen (siehe "Kleidung, Hygieneartikel, Lebensmittel").
Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, sich nicht ohne einen versandten und Ihnen mitgeteilten Termin zum Vogelsanger Weg zu begeben.
Kann ich in Düsseldorf ein Girokonto eröffnen?
Die Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnet für ukrainische Staatsangehörige sowie für Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel an allen Standorten in Düsseldorf sowie in Monheim Girokonten innerhalb der regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Filialen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die Hotline 0211 878 3332, per E-Mail unter konto.ukraine@sskduesseldorf.de oder über die Online-Terminvereinbarung.
Kontoeröffnungen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf sind bis auf Weiteres nur gegen Vorlage eines gültigen oder in 2022 abgelaufenen Reisepasses bzw. einer Identity-Card möglich. Kyrillische Bürgerpässe oder Identifikationspapiere, die durch das Konsulat ausgestellt werden, können nicht akzeptiert werden.
Überweisungen an in der Ukraine verbliebenen Familienangehörige, Freunde und Bekannte führt die Stadtsparkasse Düsseldorf aktuell bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro gebührenfrei durch. Mit Ihrer Bankkarte aus der Ukraine können Sie kostenfrei Geld an den Automaten der Sparkasse abheben (ggf. können Entgelte Ihrer Bank in der Ukraine anfallen). Der Umtausch von ukrainischer Währung ist derzeit nicht möglich. Weitere Information zum Girokonto und zum Banking in Deutschland in ukrainischer Sprache finden hier.
Wenn Sie beim Amt für Einwohnerwesen eine Anmeldung durchgeführt haben oder aufgrund Ihrer biometrischen Registrierung von Amts wegen angemeldet wurden, erhalten Sie automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) per Post zugeschickt. Diese benötigen Sie für den vollständigen Abschluss Ihrer Kontoeröffnung. Sofern Sie bis dato keine Steuer-ID haben, ist dies zunächst kein Problem, da Sie Ihr Konto auch vorher bereits nutzen können. Dennoch empfiehlt es sich, die Steuer-ID der Sparkasse zu melden, sobald Ihnen diese vorliegt. Ukrainische Staatsangehörige sowie Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel, die keine Steuernummer mitgeteilt bekommen haben, aber melderechtlich erfasst sind, können über folgenden Link eine erneute Mitteilung der Steuernummer beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in jedem Fall zusätzlich zu Ihren Vor- und Nachname in der Adresszeile auch den Namen Ihrer Unterkunft oder der Person (zum Beispiel "c/o Max Mustermann"), bei der Sie wohnen, angeben, da Sie der Brief sonst nicht erreicht.