Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung
Ich habe kein Geld (mehr). Was wird bezahlt? Wo kann ich Leistungen beantragen?
Wenn Sie die Unterbringung in einer kommunalen Unterkunft nutzen, werden wir Ihnen bei dem Antrag auf Sozialleistungen behilflich sein. Sofern Sie privat untergebracht sind, nutzen Sie bitte das Formular – Ankommen in Düsseldorf.
Das Amt für Migration und Integration wird diesen zeitnah bearbeiten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sobald der Antrag dem Amt für Migration und Integration vorliegt, besteht rückwirkend sowohl ein Leistungsanspruch als auch ein Krankenversicherungsschutz. Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand ab.
Da sich die Anträge seit dem 24. Februar verändert haben, nutzen Sie bitte immer das Formular in der hier veröffentlichten Version. Bitte sehen Sie von der erneuten Antragsstellung ab, wenn Sie bereits einen Antrag mit einem anderen Formular gestellt haben. Ihr Antrag wird selbstverständlich dennoch bearbeitet.
Ab Mittwoch, den 13. April 2022, erhalten alle ukrainischen Personen deren Leistungsantrag noch nicht bearbeitet wurde und die bis einschließlich Montag, den 11.04.2022, ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (siehe unten) eröffnet haben, automatisch ein Guthaben als Vorschuss auf ihre Sozialleistungen nach AsylbLG in Höhe von 300,- Euro je Konto zur freien Verfügung. Wenn Sie bereits eine Girokonto-Karte besitzen, kann der Betrag am Automaten abgehoben werden, ansonsten am Schalter einer Stadtsparkassen-Filiale.
Personen, die ab Dienstag, den 19. April 2022, ein neues Konto eröffnen möchten, müssen neben den unten genannten Modalitäten einen Nachweis erbringen, dass ein Leistungsantrag bei der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt wurde, um das Guthaben als Vorschuss auf ihre Sozialleistungen nach AsylbLG in Höhe von 300,- Euro je Konto zu erhalten. Personen, die in einer kommunalen Unterkunft untergebracht sind, nutzen hierfür die Unterbringungsbescheinigung. Privat Untergebrachte erhalten einen gleichwertigen Nachweis am Info-Point Ukraine (Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf), indem Sie einen Nachweis Ihres Vermieters (z.B. Wohnungsgeberbescheinigung, Ausweiskopie des Vermieters bzw. der Person, bei der Sie untergebracht sind, etc.) oder eine Meldebescheinigung vorlegen.
In beiden Fällen versteht sich der gewährte Guthabenbetrag von 300,- Euro als Vorauszahlung auf die beantragten Sozialleistungen und wird bei vollständig bearbeitenden Leistungsanträgen mit Überweisung der ersten Transferleistung verrechnet und zurückgebucht.
Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen findet ab 02. Mai 2022 nur noch für Personen statt, die aktuell noch nicht im Leistungsbezug sind und darüber hinaus entweder
- einen ukrainischen Aufenthaltstitel, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
- aufgrund ihrer Dokumente (siehe unten) aktuell kein Konto bei der Stadtsparkasse eröffnen können oder
- ein Konto bei einer anderen Bank besitzen und dies nachweisen können.
In diesen Fällen erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr beim Info-Point Ukraine (Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf) eine personalisierte und bedarfsorientierte Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen statt. Ein entsprechender Nachweis muss in jedem Fall vorlegt werden.
Selbstverständlich können alle genannten Personenkreise auch weiterhin das Angebot im Düsselshare nutzen (siehe "Kleidung, Hygieneartikel, Lebensmittel).
Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, sich nicht ohne einen versandten und Ihnen mitgeteilten Termin zum Vogelsanger Weg zu begeben.
Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und/oder nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts haben. Zuständig ist dann nicht mehr das Amt für Migration und Integration, sondern das Jobcenter Düsseldorf. Um Leistungen nach SGBII zu erhalten, ist es nach aktuellem Kenntnisstand unerlässlich, dass die biometrische Registrierung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels stattgefunden haben. Sobald nähere Informationen vorliegen, erhalten Sie diese sowohl hier als auch auf der Webseite des Jobcenters Düsseldorf.
Kann ich in Düsseldorf ein Girokonto eröffnen?
Die Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnet für ukrainische Staatsangehörige sowie für Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel an allen Standorten in Düsseldorf sowie in Monheim Girokonten innerhalb der regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Filialen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die Hotline 0211 878 3332, per E-Mail unter konto.ukraine@sskduesseldorf.de oder über die Online-Terminvereinbarung.
Kontoeröffnungen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf sind bis auf Weiteres nur gegen Vorlage eines gültigen oder in 2022 abgelaufenen Reisepasses bzw. einer Identity-Card möglich. Kyrillische Bürgerpässe oder Identifikationspapiere, die durch das Konsulat ausgestellt werden, können nicht akzeptiert werden.
Überweisungen an in der Ukraine verbliebenen Familienangehörige, Freunde und Bekannte führt die Stadtsparkasse Düsseldorf aktuell bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro gebührenfrei durch. Mit Ihrer Bankkarte aus der Ukraine können Sie kostenfrei Geld an den Automaten der Sparkasse abheben (ggf. können Entgelte Ihrer Bank in der Ukraine anfallen). Der Umtausch von ukrainischer Währung ist derzeit nicht möglich. Weitere Information zum Girokonto und zum Banking in Deutschland in ukrainischer Sprache finden hier.
Wenn Sie beim Amt für Einwohnerwesen eine Anmeldung durchgeführt haben oder aufgrund Ihrer biometrischen Registrierung von Amts wegen angemeldet wurden, erhalten Sie automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) per Post zugeschickt. Diese benötigen Sie für den vollständigen Abschluss Ihrer Kontoeröffnung. Sofern Sie bis dato keine Steuer-ID haben, ist dies zunächst kein Problem, da Sie Ihr Konto auch vorher bereits nutzen können. Dennoch empfiehlt es sich, die Steuer-ID der Sparkasse zu melden, sobald Ihnen diese vorliegt. Ukrainische Staatsangehörige sowie Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel, die keine Steuernummer mitgeteilt bekommen haben, aber melderechtlich erfasst sind, können über folgenden Link eine erneute Mitteilung der Steuernummer beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in jedem Fall zusätzlich zu Ihren Vor- und Nachname in der Adresszeile auch den Namen Ihrer Unterkunft oder der Person (zum Beispiel "c/o Max Mustermann"), bei der Sie wohnen, angeben, da Sie der Brief sonst nicht erreicht.