Wohnen
Wie finden Flüchtlinge geeigneten Wohnraum in Düsseldorf?
Die Arbeitsgruppe Fokus Wohnen, eine Kooperation von ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe in Düsseldorf, hat eine Handreichung zum Thema Wohnungssuche für Geflüchtete in Düsseldorf entwickelt.
Welcher Wohnraum wird gesucht?
Besonders dringend wird Wohnraum für Einzelpersonen und große Familien mit mehreren Kindern gesucht. Es ist jedoch jedes Wohnungsangebot willkommen!
Ob der angebotene Wohnraum für den jeweiligen Personenkreis geeignet ist, kann in einem Besichtigungstermin mit der zuständigen Sachbearbeitung des Wohnungsamtes geklärt werden.
Ich möchte Wohnraum für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen anbieten, beispielsweise für 1 Jahr. An wen muss ich mich wenden?
Ihr Wohnungsangebot wird gerne im Wohnungsamt aufgenommen und an die zuständigen Stellen weiter geleitet. zum Kontaktformular
Informationen für Vermieterinnen und Vermieter
Viele Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten erhalten zunächst ein befristetes Bleiberecht in Deutschland. Nach ihrer Ankunft in Düsseldorf werden sie in Gemeinschaftsunterkünften der Landeshauptstadt untergebracht. Sie dürfen jedoch eine eigene Wohnung anmieten. Der Bezug einer eigenen Wohnung bedeutet für die Flüchtlinge eine deutliche Verbesserung ihrer Lebenssituation. Da sich die Wohnungssuche oft schwierig gestaltet, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf das Projekt „Integratives Wohnen für Geflüchtete“ ins Leben gerufen.
Das Projekt richtet sich an Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, geflüchteten Menschen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Ihre Ansprechpartnerin für dieses Projekt ist
Betina Rollberg, Telefon 0211 89-93900, betina.rollberg@duesseldorf.de
Weitere Informationen sind in einem Faltblatt zusammen gestellt.
Welche Miethöhe darf ich ansetzen?
Die überwiegende Anzahl der wohnungssuchenden Flüchtlinge ist momentan noch auf Leistungen der Sozialleistungsträger (Jobcenter, Grundsicherung) angewiesen. Dort werden anhand von Richtlinien die Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum festgelegt.
Zurzeit beläuft sich die Mietobergrenze auf einen Betrag von 7,75 Euro bis 9,45 Euro Netto-Kaltmiete inklusive kalte Betriebskosten. Die Heizkosten werden gesondert berechnet.
Darüber hinaus wird der individuelle Wohnraumbedarf je nach Größe des Haushaltes festgelegt. Für eine Person gilt eine Wohnungsgröße bis 50 Quadratmetern als angemessen; sie erhöht sich um jeweils 15 Quadratmeter bei jeder weiteren Person. Eine Übersicht über Miete und Unterkunftskosten für Sozialleistungsbezieher finden Sie hier.
Neben den Mietkosten wird bei Vertragsabschluss eine Kautionsbürgschaft gewährt, die für den Zeitraum von 3 Jahren im Anspruchsfall angefordert werden kann. Die Bürgschaft kann jeweils 6 Monate vor Ablauf bei andauerndem Leistungsbezug entsprechend verlängert werden.
Kann ich im Rahmen meines Mietangebotes Möbel mit vermieten?
Die Übernahme oder Anmietung von Möbeln ist grundsätzlich möglich. Die Einzelheiten zu Umfang und (Abstands-)summe wird individuell betrachtet.
Wer ist mein Vertragspartner?
Das Wohnungsamt vermittelt Wohnraum im Rahmen eines unbefristeten Mietvertrages nach den Richtlinien des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ihre zukünftige Mieterin/Ihr zukünftiger Mieter ist auch ihr Vertragspartner.
Wer zahlt die Miete?
Flüchtlinge, die Leistungen des Jobcenters oder der Grundsicherung beziehen, erhalten im Rahmen ihres individuellen Anspruchs auch Leistungen für die Kosten ihrer Unterkunft bzw. ihres Wohnraums.
Sie erhalten Ihre Miete grundsätzlich durch Ihre Mieterin/Ihren Mieter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sofern sich die Vertragsparteien einig sind, die Mietzahlung direkt vom Leistungsträger überweisen zu lassen.
In welchem Rahmen erfolgt die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten?
Nach vorheriger Auswahl durch das Wohnungsamt wird Ihnen ein geeigneter Mietinteressent vorgeschlagen. Die Besichtigung der Wohnung erfolgt im Beisein der beim Wohnungsamt zuständigen Sachbearbeitung. Die weiteren Schritte, wie beispielsweise notwendige Formalitäten zum Mietvertragsabschluss, werden gemeinsam besprochen.
Kann ich im Rahmen meines Mietangebotes eine Provision erhalten?
Nein. Das Wohnungsamt vermittelt nur Wohnungen ohne Provision.
Wer kümmert sich nach Mietvertragsabschluss um meine Mieter?
Im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung werden die Flüchtlinge durch die Diakonie und die zuständige Sachbearbeitung des Wohnungsamtes betreut. Mit Mietvertragsabschluss und Umzug sind sodann regelmäßig alle in diesem Zusammenhang offenen Fragen geklärt. Für die weitere Integration von Flüchtlingen in ihren Lebensbereich werden individuelle Angebote, beispielsweise durch Sozialverbände, Schulen, Welcome Points und ehrenamtliche Betreuung vorgehalten.
Bei auftretenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Mietzahlung können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung des Wohnungsamtes wenden.