Hilfen für Häftlinge

Blick aus Gefängniszelle, fotolia©sinuswelle

Hilfen für Häftlinge

Alleinstehende in Straf- bzw. Untersuchungshaft, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kann jedoch ein Anspruch aus dem SGB XII hergeleitet werden. 

Demnach können Alleinstehende in Strafhaft die Übernahme ihrer Mietkosten beantragen. Es muss sich dabei um erhaltenswerten Wohnraum mit einer angemessenen Miete handeln. Die Inhaftierung darf einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigen. 

Alleinstehende Untersuchungshäftlinge haben zudem noch einen Anspruch auf Taschengeldzahlungen.

Kontakt

  • Termine nach telefonischer Vereinbarung
    Telefon 0211 89-22245
    Telefonische Erreichbarkeit von 8 bis 12 Uhr
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC