FAQs
Wer darf das Sprachmittlungsportfolio nutzen? Was kosten die Dienstleistungen?
Wer darf das Sprachmittlungsportfolio nutzen?
Nachfolgende Institutionen und deren Personal können die Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kitas, Schulen und städtische Bildungseinrichtungen
- Amt für Schule und Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationsmanagement (städtisch)
Eine direkte Inanspruchnahme der Leistung durch Privatpersonen ist ausgeschlossen. Die Schulsozialarbeit in Verantwortung der Wohlfahrt kann die Leistung momentan ebenfalls nicht in Anspruch nehmen.
Was kosten die Dienstleistungen des Sprachmittlungsportfolios?
Die Nutzung der Dienstleistung verursacht den Kitas, Schulen und städtischen Bildungseinrichtungen keine Kosten. Da es sich um ein städtisches Budget handelt, bitten wir um einen weitsichtigen und schonenden Umgang mit diesen Mitteln.
Insbesondere die gewählte Art der Sprachmittlung und die Länge des Gesprächs entscheiden über die möglichen Belastungen des städtischen Budgets.
Welche Arten der Sprachmittlung gibt es? Welche Dienstleistung nutze ich für welchen Zweck?
Das Sprachmittlungsportfolio besteht aus folgenden Leistungen:
- Distanzsprachmittlung per Telefon und Videokonferenz
- Sprachmittlung vor Ort
- Vereidigte Dolmetschung in Präsenz
Welche Dienstleistung nutze ich für welchen Zweck?
Als Daumenregel gilt, dass spontane Gespräche mit einer voraussichtlichen Länge von weniger als 30 Minuten generell über die Distanzsprachmittlung abgewickelt werden sollen.
Bei längeren Gesprächen darf die Sprachmittlung vor Ort in Anspruch genommen werden, wenn der Anlass es erfordert. Sie ist in jedem Fall kurz zu begründen.
Die Inanspruchnahme des vereidigten Dolmetschens in Präsenz ist im Einzelfall nach Rücksprache und Begründung möglich. Diese Leistung ist für Gespräche vorgesehen, in denen Rechtssicherheit in besonderem Maße erforderlich ist.
Welche Vorteile hat die Distanzsprachmittlung?
Die Distanzsprachmittlung ist nach einmaliger Registrierung ohne weiteren Koordinierungsaufwand und insbesondere bei kurzfristigen Bedarfslagen nutzbar. Sie ermöglicht die umgehende Bereitstellung von Sprachmittlungsleistungen in einer Vielzahl von Sprachen zu einem niedrigen Preis, da Anfahrts- und Ausfallkosten nicht anfallen.
Die Distanzsprachmittlung kann auch dann vorteilhaft sein, wenn besondere Diskretion erforderlich ist oder für die angefragte Sprache keine Sprachmittlung in Präsenz möglich ist.
Die Videosprachmittlung kann insbesondere in Situationen, in denen kein Telefon zur Verfügung steht, eine Lösung darstellen, da diese Dienstleistung über Laptops, Tablets oder Smartphones genutzt werden kann. Auch in Gesprächen, in denen die Visualisierung von Inhalten oder Personen gewünscht ist, kann diese Dienstleistung zum Einsatz kommen.
Auch bei Klient*innen, die vorherige Termine nicht wahrgenommen haben, kann die Nutzung der Distanzsprachmittlung vorteilhaft sein, da hier keine Ausfallkosten entstehen.
Wie nutzt man die Distanzsprachmittlung?
Um die Distanzsprachmittlung nutzen zu können, bedarf es einer vorherigen Registrierung der Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Die Telefonnummern werden für die Telefonsprachmittlung benötigt. Die E-Mail-Adressen ermöglichen den Zugang zu einer Plattform über die die Videosprachmittlung stattfindet.
Es besteht die Möglichkeit für jede Fachkraft in einer Institution eine Telefon- und/oder eine Handynummer freischalten zu lassen. Die bereitgestellten E-Mail-Adressen werden zur Einrichtung der Zugänge zur Videosprachmittlung verwendet, sofern es gewünscht ist. Bitte nehmen Sie hierzu mit ausreichender Vorlaufzeit Kontakt zum Kommunalen Integrationszentrum ki.sprachmittlung@duesseldorf.de auf.
- Spontane Telefonsprachmittlung: Sie wählen zu Beginn die Telefonnummer, die Sie per E-Mail von uns erhalten haben. Das System erkennt ihre registrierte Telefonnummer. In einem nächsten Schritt wird eine Computerstimme Sie nach der gewünschten Sprache fragen, um Sie anschließend mit eine*r menschlichen Sprachmittler*in zu verbinden. Der Verbindungsaufbau zur Sprachmittler*in benötigt einen Moment. Aktivieren Sie dann auf dem Telefon den Lautsprecher, damit alle Beteiligten dem Gespräch folgen können.
- Terminierte Telefonsprachmittlung: Für seltene Sprachen oder Gespräche in einer Telefonkonferenz mit mehreren Personen an unterschiedlichen Telefonen muss ein Termin erstellt werden. Kontaktieren Sie hierfür den Support des Anbieters. Die Kontaktdaten erhalten Sie von uns unter ki.sprachmittlung@duesseldorf.de. Teilen Sie dem Support das Datum, die Uhrzeit, die benötigte Sprache und falls zutreffend weitere Telefonnummern für die Telefonkonferenz mit.
- Videosprachmittlung: Die Videosprachmittlung kann nach erfolgter Registrierung spontan und nach Termin genutzt werden. Bitte loggen Sie sich hierzu in den eingerichteten Account ein und folgen Sie die Anweisungen in der Anleitung. Bei Problemen steht ihnen der Support des Anbieters zur Verfügung.
Welche Sprachen sind über die Distanzsprachmittlung sofort verfügbar und bei welchen Sprachen ist ein Termin erforderlich?
Folgende Sprachen können spontan angefordert werden:
Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Badini, Bambara, Bengalisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari, Dioula, Englisch, Eritreisch, Farsi, Finnisch, Flämisch, Französisch, Fula, Georgisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Japanisch, Kumandschi/Kurmanci, Kroatisch, Lettisch, Lingala, Litauisch, Malinke, Mandarin, Mandinka, Mazedonisch, Mongolisch, Montenegrisch, Niederländisch, Paschtu, Pidgin-Englisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Somali, Sorani/Surani, Spanisch, Suaheli, Tamil, Thai, Tigrinya, Tschechisch, Türkisch, Twi, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Wolof
Folgende Sprachen können nach Terminvereinbarung genutzt werden:
Aramäisch, Bariba, Bini, Birmanisch, Burmesisch, Dänisch, Dendi, Edo, Estnisch, Ewe, Hausa, Hebräisch, Ibo, Igbo, Indonesisch, Ishan, Kantonesisch, Katalanisch, Koreanisch, Kotokoli, Kreolisch, Laotisch, Mande, Mina, Moldawisch, Myanmarisch, Norwegisch, Oromo, Romani, Songhai, Soninke, Susu, Tadschikisch, Tagalog, Tamazight ("Berberisch"), Tem, Temu, Tigre, Tschetschenisch, Turkmenisch, Usbekisch, Weißrussisch, Wolaytisch, Yoruba
Sie benötigen eine Sprache, die hier nicht aufgeführt ist? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, wir geben den Bedarf dann an den Anbieter weiter.
Wann kann eine Sprachmittlung in Präsenz oder ein/e Dolmetscher/in gebucht werden?
Wann kann eine Sprachmittlung in Präsenz gebucht werden?
Viele Gespräche lassen sich mit Hilfe der Distanzsprachmittlung schnell und kostengünstig durchführen. Sollten Sie jedoch feststellen, dass der Gesprächsanlass eine Sprachmittlung in Präsenz erfordert, so kann diese unter Angabe einer entsprechenden Begründung in Anspruch genommen werden.
Unter welchen Bedingungen ist die Nutzung einer vereidigten Dolmetschung möglich?
Die Nutzung des vereidigten Dolmetschens ist nur in Einzelfällen möglich, wenn der Gesprächsanlass den Bedarf einer besonders hohen Rechtssicherheit erkennen lässt. Das kann zum Beispiel bei Ordnungsmaßnahmen im schulischen Kontext der Fall sein.
Wie bucht man Sprachmittlungen in Präsenz oder eine vereidigte Dolmetschung?
Die Buchung erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche. Von kurzfristigen Anfragen ist in der Regel abzusehen. Bei kurzfristigen Bedarfen prüfen Sie bitte, ob sich das Gespräch ggf. mithilfe der Distanzsprachmittlung durchführen lässt. Diese steht Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung (s.o.).
Bitte schicken Sie eine Email an ki.sprachmittlung@duesseldorf.de unter Angabe der nachfolgenden Informationen:
- Buchende Institution (falls zutreffend Abteilung, Sachgebiet oder Bereich nennen)
- Genaue Anschrift (Raumnummer nicht vergessen!)
- Ansprechpartner*in bzw. gesprächsführende Person mit Kontaktdaten (Position, Telefonnummer und Email-Adresse)
- Benötigte Sprache(n)
- Geplantes Datum, geplante Uhrzeit (ggf. mehrere Optionen nennen), voraussichtliche Dauer
- Gesprächsanlass nennen
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben, um Rückfragen zu verhindern.
Welche Einsatzarten werden nicht bedient?
- Jobcenter und Arbeitsagentur haben Ihre eigenen Sprachmittlungsdienste, sodass Begleitungen und Sprachmittlungen in diesen Institutionen nicht übernommen werden.
- Anfragen für Einsätze außerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes sind unzulässig.
- Anfragen zur Beratung bei Anwält*innen.
- Anfragen im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen oder Rechtsverfahren im Allgemeinen
Feedback
Wie gebe ich Feedback zu einem Einsatz?
Zur Qualitätssicherung ist es erforderlich, dass Sie Mängel unter Angabe der Einsatzdaten sofort per Email (ki.sprachmittlung@duesseldorf.de) anzeigen, um Probleme in der Sprachmittlung beheben zu können.
Wir freuen uns auch über Berichte zu positiven Erfahrungen mit dem Sprachmittlungsportfolio und nehmen Anregungen zur Verbesserung des Service gern entgegen.
Wie storniere ich einen Einsatz?
Kontaktieren Sie hierfür das Kommunale Integrationszentrum unter ki.sprachmittlung@duesseldorf.de oder den jeweiligen Dienstleister, der Ihnen zuvor den Einsatz bestätigt hat, per Email. Falls Sie den Dienstleister kontaktieren, bitten wir Sie uns in der Email in CC zu setzen, um über den Vorgang informiert zu sein.
Bitte stornieren Sie Einsätze mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden, um Ausfallkosten zu verhindern. Bei wiederholtem Ausfall eines Einsatzes ohne Stornierung kann ein Ausschluss der buchenden Fachkraft von der Dienstleistung erfolgen, um Ausfallkosten zu minimieren.