Der Service Point ist die erste Anlaufstelle für alle Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und Integration. Im Service Point können grundlegende ausländerrechtliche Fragen beantwortet, Anträge eingereicht und Bescheinigungen ausgestellt werden.
Serviceangebot
Formular- und Informationsausgabe
Vorsprache zur Klärung ausländerrechtlicher Angelegenheiten (Aufenthaltsverlängerung/ -beantragung, Visaverlängerung (kein Touristenvisum), Beschäftigung, Verpflichtungserklärung mit Bonitätsprüfung, u.v.m.)
Beratung zu generellen ausländerrechtlichen Fragestellungen
Ausstellung von Bescheinigungen (Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Verlustbescheinigung, Grenzübertrittsbescheinigungen, Antragsbescheinigungen)
Übertrag neuer Passdaten auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
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