Unterkünfte für Obdachlose nach Stadtbezirken

Stadtbezirk 1

  • Am Wehrhahn, 69 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Friedrich-Ebert-Straße, 27 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

Stadtbezirk 2

  • Bruchstraße, 90 Plätze, Wohnungen
  • Dorotheenstraße, 90 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum + Notschlafstelle
  • Schwabstraße, 72 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

Stadtbezirk 3

  • Brachtstraße, 47 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Eisenstraße, 115 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Graf-Adolf-Straße, 33 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Harkortstraße, 52 Plätze, Notschlafstelle für  Männer ohne abgeschlossenem Wohnraum
  • Jahnstraße, 61 Plätz, Wohnungen
  • Luisenstraße, 52 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Markenstraße, 38 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Oberbilker Allee, 54 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

 

Stadtbezirk 6

  • Borbeckerstraße, 22 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Eggerscheider Straße und Sankt-Fransiskus-Straße, 167 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Oberrather Straße, 31 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Opitzstraße und Zaunkönigweg, 117 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Rather Broich, 24 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Rückertstraße, 52 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

Stadtbezirk 7

  • Manthenstraße, 30 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

Stadtbezirk 8

  • Hasseler Richtweg, 114 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Posener Straße, 93 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum
  • Posener Straße, 74 Plätze, Gemeinschaftsunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum

Stadtbezirk 9

  • Küppersteger Straße, 52 Plätze, Wohnungen

Unterkünfte für Geflüchtete nach Stadtbezirken

Stadtbezirk 1

  • Meineckestraße, 100 Plätze

Stadtbezirk 3

  • Moskauerstraße 24, 143 Plätze
  • Völklinger Straße, 348 Plätze

Stadtbezirk 4

  • Monschauer Straße, 104 Plätze
  • Oberlöricker Straße, 425 Plätze, barrierearme Einheiten und Asyl Plus (besonderes Wohnen, Belegungsentscheidung durch Aufnahmegremium)
  • Werftstraße, 207 Plätze

Stadtbezirk 5

  • Grünewaldstraße, 180 Plätze
  • Leuchtenberger Kirchweg, 179 Plätze
  • Zur Lindung, 181 Plätze

Stadtbezirk 6

  • In der Nießdonk, 337 Plätze
  • Kieshecker Weg, 311 Plätze
  • Lichtenbroicher Weg, 140 Plätze
  • Nördlicher Zubringer (ohne kommunale Erstaufnahme), 321 Plätze

Stadtbezirk 7

  • Karlsbader Straße, 167 Plätze

Stadtbezirk 8

  • Gather Weg, 211 Plätze
  • Höherweg, 103 Plätze

Stadtbezirke 9 und 10

Stadtbezirk 9

  • Karweg, 144 Plätze
  • Lützenkircher Straße, 150 Plätze
  • Schimmelpfennigstraße, 183 Plätze

Stadtbezirk 10

  • Duderstädter Straße, 146 Plätze
  • Emil-Barth-Straße, 48 Plätze

Das Düsseldorfer Modell

Modulbauanlage nach dem Düsseldorfer Modell
Modulbauanlage nach dem Düsseldorfer Modell

Das Düsseldorfer Modell

Wohnmodulanlagen nach dem Düsseldorfer Modell ermöglichen eine flexible Aufteilung der Wohnräume. Zwischentüren in den einzelnen Wohnabschnitten erlauben eine bedarfsorientierte Zusammenlegung und Vergrößerung der Wohnräume - ideal auch für größere Familien. Jeder Familienbereich für vier, sechs oder mehr Personen verfügt über eine eigene Kochgelegenheit und eine eigene Sanitäreinheit. Für Alleinreisende stehen einzelne Räume mit jeweils einem Doppelstockbett zur Verfügung. Zehn Einzelpersonen teilen sich einen Koch- und einen Sanitärbereich.

Die Durchmischung von Alleinstehenden und Familien aus verschiedenen Nationen, sowie der flexible und kleinteilige Innenausbau schafft unter den Bewohnern eine soziale Kontrolle, die sich positiv auf das Gemeinwesen auswirkt.

In jeder Unterkunft der Landeshaupstadt Düsseldorf befindet sich eine zentrale Anlaufstelle für Verwaltung, Sozialdienst sowie Aufenthaltsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner. Um die Belegung und den Tageszufluss von Besucherinnen und Besuchern kontrollieren zu können, sind die Gelände umzäunt und verfügen über einen Pförtnerdienst, der an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden am Tag vor Ort ist.

Die Stadtverwaltung bringt die zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlinge bedarfsorientiert in Gemeinschaftsunterkünften unter. Die Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet.

Unterbringungsformen bei besonderer Schutzbedürftigkeit für Geflüchtete und Obdachlose

Unterbringungsformen bei besonderer Schutzbedürftigkeit für Geflüchtete und Obdachlose

Ein einheitliches Belegungs- und Verlegungsmanagement stellt sicher, dass alle unterzubringenden Menschen ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Unterbringungsangebot erhalten.

Ein in der kommunalen Erstaufnahmestelle entwickeltes unterkunftsspezifisches Gewaltschutzkonzept wird bis Ende 2018 auf alle Flüchtlingsunterkünfte und bis Ende 2019 auf alle Obdachlosenunterkünfte übertragen. Für unterbringungsspezifische Schutzbedürfnisse hält die Kommune im Obdachlosen- und Flüchtlingsbereich besondere Unterbringungsangebote bereit. Die einzelnen Angebote werden nachfolgend anhand von Kurzbeschreibungen vorgestellt.

Besondere Unterbringungsformen für Geflüchtete

Menschen mit psychischen Auffälligkeiten

Die Unterbringung richtet sich an Schutzbedürftige, die aufgrund von Traumatisierungen oder psychischer Belastung oder Erkrankung auffällig sind (soweit nicht Asyl Plus).

Ziel
Die Unterbringung richtet sich an besonders Schutzbedürftige zur Reduzierung von Krisen und Konflikten in den Unterkünften.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Über eine Aufnahme entscheidet das für Asyl Plus zuständige Aufnahmegremium, das einmal monatlich tagt. In diesem Aufnahmegremium sind der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes, das Amt für Migration und Integration, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge und der SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer) vertreten. Entscheidungen über Aufnahmen bzw. Nichtaufnahmen werden einvernehmlich getroffen. Die Koordination der Aufnahme liegt beim Belegungs- und Verlegungsmanagement.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuende Träger der Unterkünfte
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
  • Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge

Kapazität

  • Einzelzimmer in diversen Flüchtlingsunterkünften

Ausstattung

  • Gemeinschaftsküchen
  • Duschbereich mit abschließenden Duschkabinen und Toilettenanlagen
  • Abschließbare Einheiten

Betreuender Träger

  • Sozialdienste der jeweiligen Unterkünfte

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besucher werden vom Bewohner bei der Security angemeldet
  • Besucher weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • Es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden alleinstehende Männer und Frauen, die aufgrund ihrer psychischen Situation nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden können und von der zusätzlichen Beratung im Asyl Plus nicht profitieren.

Asyl Plus für Menschen mit besonderen psychischen Auffälligkeiten

Die Unterbringung richtet sich an besonders Schutzbedürftige, die aufgrund von Traumatisierung und psychischer Belastung oder Erkrankung auffällig sind und einer zusätzlichen Betreuung bedürfen.

Ziel
Die Unterbringung soll unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen zur Reduzierung von Krisen und Konflikten beitragen.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Über eine Aufnahme entscheidet das Aufnahmegremium, das einmal monatlich tagt. In diesem Aufnahmegremium sind der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes, das Amt für Migration und Integration, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge und der vor Ort betreuende Träger - SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer) - vertreten. Entscheidungen über Aufnahmen bzw. Nichtaufnahmen werden einvernehmlich getroffen. Das Aufnahmegremium behält dabei die Gesamtsituation der Einrichtungen im Blick. Die Koordination der Aufnahme liegt beim Belegungs- und Verlegungsmanagement. Es ist möglich, eine 14-tägige Probezeit zu vereinbaren.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuender Träger der Unterkünfte
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
  • Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge

Kapazität
In einer Wohnmodulanlage stehen auf zwei Etagen insgesamt 16 Wohneinheiten mit bis zu zwei Plätzen zur Verfügung. In Einzelfällen entscheidet das Aufnahmegremium, mehr als 16 Plätze zu belegen.

Ausstattung

  • Zimmer mit eigenem Sanitärbereich
  • Gemeinschaftsküchen
  • Abschließbare Einheiten

Betreuender Träger

  • SKFM

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besuchende werden vom Bewohnenden bei der Security angemeldet
  • Besuchende weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • Es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden in der Regel alleinstehende Männer und Frauen, in Ausnahmefällen Mehrpersonen- Haushalte, die einer dichteren sozialarbeiterischen Beratung und Begleitung bedürfen. Die Wahrscheinlichkeit eines Bleiberechts ist kein Aufnahmekriterium. Von einer Aufnahme ausgeschlossen sind Pflegebedürftige und vorrangig Suchterkrankte. Die Bewohnenden sollen im Grundsatz in der Lage sein, sich im Alltag ausreichend selbständig zu versorgen.

Asyl Plus als Projekt
Für die sozialarbeiterische Beratung steht eine anteilige Fachkraftstelle zur Verfügung.

Primäre Ziele des Projektes

  • Reduzierung von Krisen und Konflikten
  • Psychosoziale Stabilisierung
  • gegebenenfalls Ermöglichung begleitender ärztlicher Behandlung
  • Vermittlung in und Anbindung an weiterführende Hilfen des Regelsystems, z.B. an den Landschaftsverband Rheinland Klinikum und niedergelassene Psychiater
  • Festigung von Tagesstruktur
  • Vermeidung sozialer Isolation

Sekundäre Ziele des Projektes

  • Hilfen zur Verselbständigung im Alltag
  • Vermittlung und Anbindung in Wohnhilfen
  • Wohnungsanmietung

Die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung wird sowohl aufsuchend als auch in regelmäßigen Sprechzeiten im Haus der Personengruppe und ergänzend im Rahmen von Gruppenangeboten und durch aktivierende Beschäftigungen und Projekte gestaltet.

Ergänzend können traumatherapeutisch/-beraterisch qualifizierte Fachkräfte des Trägers insbesondere aus der Jugend-, Familien- und Erziehungs- und Drogenberatungsstelle hinzugezogen werden.

Menschen mit medizinisch indiziertem besonderen Unterbringungsbedarf

Die Unterbringung richtet sich an Schutzbedürftige, die aufgrund einer attestierten schweren Erkrankung (im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU) einer Unterbringung in einem Einzelzimmer bedürfen.

Ziel
Schwererkrankte sollen mehr Ruhe und Privatsphäre erhalten (zum Beispiel bei ansteckenden Krankheiten oder Immunschwäche).

Entscheidung über eine Aufnahme bzw.  Nichtaufnahme
Über eine Aufnahme entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement unter Berücksichtigung eines ärztlichen Attestes.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuende Träger der Unterkünfte
  • Sozialdienste der Krankenhäuser

Kapazität

  • ausgewiesene Einzelzimmer in diversen Flüchtlingsunterkünften

Ausstattung

  • Gemeinschaftsküchen
  • Duschbereich mit abschließenden Duschkabinen und Toilettenanlagen
  • Abschließbare Einheiten

Betreuender Träger

  • Sozialdienste der jeweiligen Unterkünfte

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besuchende werden vom Bewohnenden bei der Security angemeldet
  • Besuchende weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • Es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden alleinstehende Männer und Frauen, die aufgrund ihrer schweren körperlichen Erkrankung nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden können.

Barrierearme Unterbringung bei Mobilitätseinschränkungen

Die Unterbringung richtet sich an Geflüchtete, die aufgrund einer attestierten mobilitätseinschränkenden Behinderung auf barrierearme Einrichtungen angewiesen sind.

Ziel
Die Unterbringung dient dem Erhalt der Selbständigkeit durch reduzierte bauliche Barrieren. Rollstuhlgerechte Wohneinheiten in diversen bestehenden Flüchtlingsunterkünften sollen dazu beitragen.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Über eine Aufnahme entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement unter Berücksichtigung eines ärztlichen Attestes.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuende Träger der Unterkünfte

Kapazität

  • derzeit 65 Einheiten (248 Plätze) in diversen Flüchtlingsunterkünften

Ausstattung

  • Abgeschlossene Einheiten
  • mit und ohne Gemeinschaftsküchen
  • barrierearme Sanitäranlagen (Duschbereich und Toilettenanlagen)
  • Abschließbare Einheiten

Betreuender Träger

  • Sozialdienste der jeweiligen Unterkünfte

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besuchende werden vom Bewohnenden bei der Security angemeldet
  • Besuchende weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • Es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Geflüchtete, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung auf eine adäquate Unterbringung angewiesen sind.

Besonderer Schutzbedarf von Frauen mit und ohne Kinder

Die Unterbringung richtet sich ausschließlich an Frauen, Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (männliche Kinder bis max. 14. Lebensjahr).

Ziel
Die ausschließliche und sichere Unterbringung von schutzbedürftigen Frauen und Kindern, in einem Haus oder in einer Wohnmodulanlage, soll den betroffenen Frauen das Gefühl von einem gesicherten Umfeld vermitteln.

Primäre Ziele

  • Schutz der Frauen vor Übergriffen durch Männer
  • Schutz der Kinder und Frauen vor problematischen Kindsvätern
  • Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Bewältigung ihrer Aufgaben als Mutter

Sekundäre Ziele

  • Hilfen zur Verselbständigung im Alltag

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme

Die Sozialarbeitenden des Belegungs- und Verlegungsmanagements führen ein Vorgespräch mit den Frauen und stellen die möglichen Unterbringungsformen vor. Ergänzend werden in besonderen Einzelfällen die Frauenberatung und/oder das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge hinzugezogen. Unter Berücksichtigung des subjektiven Schutzbedürfnisses und der Wünsche der Geflüchteten entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement über die Unterbringung.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuender Träger der Unterkunft

Kapazität

  • 84 Plätze in einer Wohnmodulanlage

Ausstattung

  • Miteinander verbindbare Doppelzimmer
  • Zum Teil mit eigener Küche und Bad
  • Zum Teil Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäranlagen
  • 8 barrierefreie Einheiten
  • Spielzimmer
  • Zugang zum Haus ist abgeschlossen
  • Überwiegend weibliches Personal und Ehrenamtliche
  • Kinderbetreuung

Betreuender Träger

  • Caritas

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • regulierter Männerbesuch
  • Besuchende werden vom Bewohnenden beim Security Dienst angemeldet und dort persönlich abgeholt
  • Besuchende geben ein Ausweisdokument und eine Mobilfunknummer ab und werden in einer Liste erfasst
  • es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Frauen mit oder ohne Kinder (männliche Kinder bis max. 14. Lebensjahr). Die Wahrscheinlichkeit eines Bleiberechts ist kein Aufnahmekriterium. Die Bewohnenden sollen im Grundsatz in der Lage sein, sich im Alltag ausreichend selbstständig zu versorgen.

Unterbringung unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürfnisse und Wünsche von Frauen

Die Unterbringung richtet sich an besonders schutzbedürftige Frauen, Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (männliche Kinder bis max. 14 Lj.), Überlebende von Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung und allen anderen Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt.

Ziel
Ziel der gesonderten Unterbringung besonders schutzbedürftiger Frauen, mit und ohne Kindern und Frauen mit psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen, ist die Schaffung von Privatsphäre und die Vermittlung von Sicherheit . Zum Schutz der Frauen, ist der Männerbesuch ausgeschlossen.

Primäre Ziele

  • Schutz der Frauen vor Übergriffen durch Männer
  • Schutz der Kinder und Frauen vor problematischen Kindesvätern
  • Rehabilitation nach erfolgten Übergriffen
  • Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Bewältigung ihrer Aufgaben als Mutter

Sekundäre Ziele

  • Hilfen zur Verselbständigung im Alltag

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Die Sozialarbeiterinnen und sozialarbeiter des Belegungs- und Verlegungsmanagements führen ein Vorgespräch mit den Frauen und stellen die möglichen Unterbringungsformen vor. Ergänzend werden in besonderen Einzelfällen die Frauenberatung und/oder das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge hinzugezogen. Unter Berücksichtigung des subjektiven Schutzbedürfnisses und der Wünsche der Geflüchteten entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement über die Unterbringung.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuender Träger der Unterkunft

Kapazität

  • derzeit 56 Plätze

Ausstattung

  • Einzelzimmer, Doppelzimmer, Dreierzimmer
  • Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsanitäranlagen
  • Abschließbare Wohneinheiten

Betreuender Träger

  • Diakonie

Zugangsregelung

  • Kein Pförtnerdienst
  • Männerbesuch verboten

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Frauen mit oder ohne Kindern (männliche Kinder bis max. 14 Lj.), die einen besonderen Schutzbedarf aufweisen. Die Wahrscheinlichkeit eines Bleiberechts ist kein Aufnahmekriterium. Die Bewohnerinnen sollen im Grundsatz in der Lage sein, sich im Alltag ausreichend selbstständig zu versorgen.

Unterbringung von Alleinstehenden in Einzelkapazitäten zur Integrationsförderung

Die Unterbringung richtet sich an alleinstehende Flüchtlinge, für die aufgrund einer Arbeit, einer Ausbildung, eines Studiums oder vergleichbarer Tätigkeit eine Unterbringung in einem Einzelzimmer unterstützend ist.

Ziel
Diese Unterbringungsform soll durch Schaffung von Privatsphäre berufliche Integrationsbemühungen fördern.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Über eine Aufnahme entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement unter Berücksichtigung der Vorlage eines Ausbildungs-/Arbeitsvertrages, Studienbescheinigung o. ä. in Verbindung mit einer Stellungnahme des betreuenden Trägers.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Betreuender Träger der Unterkunft

Kapazität

  • Einzelzimmer in einer Unterkunft

Ausstattung

  • Gemeinschaftsküchen
  • Gemeinschaftssanitäranlagen (Duschbereich mit abschließenden Duschkabinen und Toilettenanlagen)
  • Abschließbare Einheiten

Betreuender Träger

  • DRK

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besucher werden vom Bewohner beim Security dienst angemeldet
  • Besucher weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • Es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden alleinstehende Frauen und Männer, die sich in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, Studium oder vergleichbarer Tätigkeit befinden und bei denen die beruflichen Integrationsbemühungen durch eine Unterbringung in einem Einzelzimmer (z.B. Lernen, ungünstige Arbeitszeit, usw.) unterstützt werden können.

Besonderer Schutzbedarf für LSBTI*-Geflüchtete

* Zu der Gruppe der LSBTI - Personen gehören lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen. LSBTI steht für die Vielfalt von Gender-Identitäten und sexueller Orientierungen.

Ziel
Diese gesonderete Unterbringungsform ermöglicht, unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürfnisse der LSBTI-Geflüchteten, in bestehenden Unterkünften in Anonymität oder in besonders geschützten Bereichen bestehender Unterkünfte zu leben.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme
Das Belegungs- und Verlegungsmanagement führt ein Vorgespräch mit der oder dem LSBTI-Geflüchteten und stellt die möglichen Unterbringungsformen vor. Unter Berücksichtigung des subjektiven Schutzbedürfnisses und der Wünsche des Geflüchteten entscheidet das Belegungs- und Verlegungsmanagement über die Unterbringung. Es ist möglich, eine 14-tägige Probezeit zu vereinbaren.

Ansprechpartner

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement
  • Diakonie als betreuender Träger
  • bei Bedarf greift die Diakonie auf unterstützende Fachberatungsstellen zu

Kapazität

  • derzeit: 36 Plätze

Ausstattung

  • Doppelzimmer
  • Gemeinschaftsküchen
  • Duschbereich mit abschließbaren Duschkabinen und Toilettenbereichen
  • abschließbare Einheiten

Zugangsregelung

  • Pförtner/Security Dienst
  • Besucher werden vom Bewohner bei der Security angemeldet
  • Besucher weisen sich aus und werden in einer Liste erfasst
  • es gelten die allgemeine Hausordnung sowie Dienstanweisungen


Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Personen, die sich der Gruppe der LSBTI zugehörig fühlen. Die Wahrscheinlichkeit eines Bleiberechts ist kein Aufnahmekriterium. Pflegebedürftige sind von einer Aufnahme ausgeschlossen . Die Bewohner sollen grundsätzlich in der Lage sein, sich im Alltag ausreichend selbstständig zu versorgen.

Besondere Unterbringungsformen für Obdachlose

Menschen mit besonderen psychischen Auffälligkeiten

Das Wohnprojekt "Düsseldorfer Obdach Plus" richtet sich an obdachlose Menschen mit besonderen psychischen Auffälligkeiten. Bei dieser Unterbringungsform werden betroffene Obdachlose Betreut und beraten. Die reguläre Wohndauer beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Ziel
Die Verstetigung des Aufenthaltes der Menschen soll der psychischen Stabilisierung dienen und eine Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände und hygienischen Situation ermöglichen. Ziel ist die Reduzierung des Krisen- und Konfliktpotenzials und die damit verbundene Entlastung des Umfeldes mit Hilfe der adäquaten Wohnsituation und deeskalierender Interventionen. Der betroffene Obdachlose soll durch Kontakt- und Beziehungsaufbau an die medizinischen und psychiatrischen Hilfesysteme und an andere Versorgungssysteme herangeführt werden. Ergebnis soll die Entwicklung von individuellen Zielen und Perspektiven unter Berücksichtigung der bisherigen Lebens- und Krankheitsgeschichte sein. Stets gilt, die vorhandener Strukturen durch Vernetzung zwischen den Akteuren der beteiligten Hilfesysteme zu optimieren.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw.Nichtaufnahme

  • Aufnahmegremium (Sozialpsychiatrische Dienst, Amt für Migration und Integration, Koordination der Streetwork)
  • Entscheidungen werden auf Basis eines vorab erstellten Anfragebogens einvernehmlich getroffen; die letzte Entscheidung liegt beim Amt für Migration und Integration.

Ansprechpartner

  • Sozialdienst in den Unterkünften
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes

Kapazität

  • 21 Apartments (Kapazität wird derzeit erweitert)

Ausstattung

  • Grundmöblierung
  • Eigene Kochzeile
  • Eigener Sanitärbereich
  • Gruppenraum, Waschmaschinenraum und Pförtnerraum im Bürotrakt

Betreuung

  • Amt für Migration und Integration,
  • Sozialdienst in den Unterkünften in Kooperation mit dem Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst

Das Büro ist täglich zu den üblichen Dienstzeiten besetzt, die Bewohner können ohne Vereinbarung von Terminen oder starren Sprechzeiten den Sozialdienst aufsuchen.

Zugangsregelung
In der Nacht und am Wochenende ist ein Pförtnerdienst im Einsatz

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden in der Regel alleinstehende Männer und Frauen, die längerfristig obdachlos und psychisch auffällig oder erkrankt sind und denen kein anderes Hilfeangebot gemacht werden kann bzw. die dieses krankheitsbedingt ablehnen.

Menschen mit medizinisch indiziertem besonderen Unterbringungsbedarf

Die Unterbringung richtet sich an Menschen, die aufgrund von somatischen Erkrankungen eine behindertengerechte Wohneinheit sowie pflegerische Unterstützung benötigen. Die Zielgruppe sind ältere, somatisch erkrankte obdachlose Menschen.

Ziel
Die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung kurz- und mittelfristig: Motivation und Anbindung an die Regelsysteme.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme

  • Sozialdienst in den Unterkünften

Ansprechpartner

  • Beratung für Obdachlose
  • Sozialdienst in den Unterkünften

Kapazität

  • 32 behindertengerechte Wohneinheiten auf 2 Etagen, 3 Genesungsbetten
  • Barrierefrei zugängliche Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsküchen

Ausstattung

  • Insgesamt 35 behindertengerechte Wohneinheiten verteilt auf 2 Etagen.
  • Pförtnerdienst
  • Hauswirtschaftliche und pflegerische Unterstützung durch einen Pflegedienst
  • Gemeinschaftliche Nutzung von Küchen und Sanitärbereichen

Betreuung

  • Sozialdienst: Intensivierter Einsatz zur Regelung von Soforthilfen und Motivation zur Annahme und Umsetzung weitergehender Hilfen
  • Pflegedienst: Präsenzzeiten zur Sicherstellung einer von individuellen Ansprüchen unabhängigen Grundversorgung, Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Verrichtungen aufgrund individueller Leistungsansprüche

Zugangsregelung

  • Pförtnerdienst

Aufnahmekriterien

  • Aufnahmebogen
  • Relative Eigenständigkeit und Selbstversorgung
  • Eine Suchterkrankung darf nicht im Vordergrund stehen
  • Eine psychische Erkrankung darf nicht im Vordergrund stehen
  • Kein Pflegegrad bzw. bei Pflegegrad nur kurzfristige Aufnahme im Ausnahmefällen

Barrierearme Unterbringung bei Mobilitätseinschränkungen

Die Unterbringung richtet sich an Menschen mit mobilitätseinschränkender Behinderung.

Ziel
Durch den barrierearmen Zugang soll der betroffene Personenkreis seine Selbstständigkeit behalten.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme

  • Belegungs- und Verlegungsmanagement

Ansprechpartner

  • Beratung für Obdachlose
  • Sozialdienst in den Unterkünften

Kapazität

  • diverse Unterkünfte

Ausstattung

  • Teilweise mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschatssanitäranlagen
  • Grundmöblierung
  • barrierearmer Zugang

Betreuung

  • Sozialdienst in den Unterkünften

Zugangsregelung

  • Kein Pförtnerdienst

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Obdachlose, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung auf eine adäquate Unterbringung angewiesen sind.

Besonderer Schutzbedarf von Frauen mit und ohne Kindern

Die Unterbringung richtet sich ausschließlich an alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder (männliche Kinder nur bis zum 14. Lebensjahr)

Ziel
Diese Unterbringungsform soll Frauen mit und ohne Kinde

einen geschützten Rahmen bieten und zur Schaffung von Privatsphäre beitragen.

Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Nichtaufnahme

  • Be- und Verlegungsmanagement

Ansprechpartner

  • Beratung für Obdachlose
  • Sozialdienst in den Unterkünften

Kapazität

  • 41 Wohneinheiten (52 Personen)

Ausstattung

  • 19 Appartements mit eigenem Küchen- und Sanitärbereich
  • 22 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäranlagen
  • Grundmöblierung

Betreuung

  • Sozialdienst in den Unterkünften

Zugangsregelung

  • Kein Pförtnerdienst

Aufnahmekriterien
Frauen mit und ohne Kinder (männliche Kinder nur bis zum 14. Lebensjahr)