2G-Regel gilt nun auch für den Besuch des Aquazoo Löbbecke Museum

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Die Regelung gilt ab dem 1. November 2021 in den Kulturinstituten der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ab dem 1. November 2021 gilt für den Besuch des Aquazoo die 2G-Regel: Volljährige Besucherinnen und Besucher müssen so eine Immunisierung durch eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche
Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Außerhalb der Ferien, also während des normalen Schulbetriebs, gelten Kinder und Jugendliche als "Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen" und benötigen deshalb keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. Der Schülerausweis gilt als Nachweis. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Für den Zeitraum der Ferien, in dem keine Schultestungen stattfinden, ist jedoch ein negativer Testnachweis bzw. ein Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich.

Für erwachsene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden können und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen, findet die 3G-Regel Anwendung. Sie haben einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test vorzulegen.

Grundsätzlich gilt weiterhin nach der Coronaschutzverordnung NRW die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.