Sie haben ein Anliegen von höchster Dringlichkeit (Notfall)
Sie haben ein Anliegen von höchster Dringlichkeit (Notfall)
Wenn Sie ein Anliegen von höchster (zeitlicher) Dringlichkeit haben, sollten Sie uns im Rahmen einer Vorsprache persönlich aufsuchen. Wir bieten ein tägliches Kontingent an Terminen zur persönlichen Vorsprache in Notfällen an. Ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Notfall handelt, der eine solche Vorsprache notwendig macht, kann in der Regel durch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort festgestellt werden. Bringen Sie daher bitte in jedem Fall Unterlagen mit, aus denen das Vorliegen des Notfalles ersichtlich wird.
Im Folgenden finden Sie außerdem Beispiele, die Ihnen vorab dabei helfen sollen, festzustellen, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Notfall handelt, sodass eine entsprechende Vorsprache für Sie überhaupt infrage kommt.
Beispiele für Anliegen von höchster Dringlichkeit:
- Die Fortführung Ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ist nachweislich unmittelbar gefährdet.
- Die Fortführung Ihres Leistungsbezuges ist nachweislich unmittelbar gefährdet.
- Das Wahrnehmen einer beruflichen Reise ist nachweislich unmittelbar gefährdet.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Möglichkeit, dass unser entsprechendes Terminkontingent zum Zeitpunkt Ihrer Vorsprache für diesen Tag bereits ausgeschöpft sein und somit eine erneute Vorsprache notwendig sein könnte.