Sie sind neu in Düsseldorf

Sie sind neu in Düsseldorf

Wenn Sie aus dem Ausland einreisen oder aus einer anderen Stadt nach Düsseldorf ziehen, müssen Sie sich zunächst im Einwohnermeldeamt an Ihrer neuen Adresse in Düsseldorf wohnhaft melden. Die Ausländerbehörde erfährt durch das Einwohnermeldeamt automatisch von Ihrer Anmeldung. Sie müssen hierfür nichts veranlassen. Wenn Sie bereits im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind, wird bei der Anmeldung darauf Ihre neue Anschrift eingetragen. 

Sie müssen sich nur dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, wenn:

  • Sie aus dem Ausland eingereist sind, noch keine Aufenthaltserlaubnis besitzen und somit eine beantragen müssen.
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Düsseldorf gezogen sind, Ihre vorhandene Aufenthaltserlaubnis oder Ihr sonstiges aufenthaltsrechtliches Dokument in Kürze abläuft und Sie somit deine Verlängerung beantragen müssen. 

In diesen Fällen können Sie nach Auswahl Ihres Themas oder der auf Sie zutreffenden Lebenslage Ihren Antrag online stellen.

 

Sie möchten einen Antrag stellen

Sie möchten einen Antrag stellen

Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis stellen möchten, sollten Sie dazu den jeweiligen online-Dienst nutzen. Den Online-Dienst finden Sie im Bereich Ihr Weg zur Antragstellung, nachdem Sie Ihr Thema oder die auf Sie zutreffende Lebenbslage ausgewählt haben.

Unter dem Reiter "Antragstellung" finden Sie jeweils einen Hinweis, ob Ihnen der Online-Dienst zur Verfügung steht oder auf welche andere Weise ein Antrag ggf. gestellt werden kann.

Hinweis: Leider steht für den Bereich der humanitären Aufenthalte (§§ 25 - 26, 104c Aufenthaltsgesetz) zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Online-Dienst zur Verfügung. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte unser Kontaktformular. 

Sollten Sie eine andere Dienstleistung beantragen wollen, finden Sie entsprechende Informationen im Bereich Weitere Serviceleistungen.

Sie haben allgemeine Fragen

Sie haben allgemeine Fragen

Wenn Sie allgemeine Fragen haben, sollten Sie unsere Hotline nutzen und telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bestimmte einzelfallbezogene Auskünfte, etwa den genauen Bearbeitungsstand Ihres Antrages, telefonisch nicht erteilen können. 

Unsere Hotline ist jeweils dienstags und donnerstags von 16:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 13:00 -16:00 Uhr unter der Rufnummer 0211-89 21020 erreichbar. 

Sie haben ein Anliegen von höchster Dringlichkeit (Notfall)

Sie haben ein Anliegen von höchster Dringlichkeit (Notfall)

Wenn Sie ein Anliegen von höchster (zeitlicher) Dringlichkeit haben, sollten Sie uns im Rahmen einer Vorsprache persönlich aufsuchen. Wir bieten ein tägliches Kontingent an Terminen zur persönlichen Vorsprache in Notfällen an. Ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Notfall handelt, der eine solche Vorsprache notwendig macht, kann in der Regel durch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort festgestellt werden. Bringen Sie daher bitte in jedem Fall Unterlagen mit, aus denen das Vorliegen des Notfalles ersichtlich wird.

Im Folgenden finden Sie außerdem Beispiele, die Ihnen vorab dabei helfen sollen, festzustellen, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Notfall handelt, sodass eine entsprechende Vorsprache für Sie überhaupt infrage kommt.

Beispiele für Anliegen von höchster Dringlichkeit:

  • Die Fortführung Ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ist nachweislich unmittelbar gefährdet.
  • Die Fortführung Ihres Leistungsbezuges ist nachweislich unmittelbar gefährdet.
  • Das Wahrnehmen einer beruflichen Reise ist nachweislich unmittelbar gefährdet. 

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Möglichkeit, dass unser entsprechendes Terminkontingent zum Zeitpunkt Ihrer Vorsprache für diesen Tag bereits ausgeschöpft sein und somit eine erneute Vorsprache notwendig sein könnte.

Sie haben eine Anregung oder eine Beschwerde

Sie haben eine Anregung oder eine Beschwerde

Wenn die Dinge einmal nicht so laufen, wie sie laufen sollten, steht Ihnen unser Ideen- und Beschwerdemanagement als Ansprechpartner zur Verfügung. Wichtig ist es für Sie, zu wissen, wann es sich um eine begründete Beschwerde handelt, sodass es sinvoll ist, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ideen- und Beschwerdemanagement wenden. 

Eine begründete Beschwerde liegt zum Beispiel insbesondere dann vor:

  • Sie haben einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt und nach Ablauf einer Frist von mehr als drei Monaten noch keine abschließende Rückmeldung erhalten. 
  • Sie haben einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und nach Ablauf einer Frist von mehr als zwölf Monaten noch keine abschließende Rückmeldung erhalten. 
  • Sie stelllen fest, dass es bei einer durch das Amt für Migration und Integration getroffenen Entscheidung zu einem konkreten Fehler gekommen ist.

Im Falle einer solchen begründeten Beschwerde nehmen Sie gerne Kontakt  mit unserem Ideen- und Beschwerdemanagement auf.