Eigenständiges & unbefristetes Aufenthaltsrecht für Jugendliche/junge Erwachsene - Landeshauptstadt Düsseldorf

Eigenständiges & unbefristetes Aufenthaltsrecht für Jugendliche/junge Erwachsene

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Jugendliche und junge erwachsene Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besitzen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein eigenständiges und unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis zu erwerben. 

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse aufgrund von Straftaten. 
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (§§ 32, 33 oder 34 AufenthG) ODER
  • Sie sind bereits volljährig und besitzen seit  fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (§§ 32, 33 oder 34 AufenthG) UND
  • verfügen über ausreichende Kennntisse der deutschen Sprache (Niveau B1) UND
  • weisen nach, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist (diese Voraussetzung entfällt, sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt).

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines eigenständigen & unbefristeten Aufenthaltsrechts für Jugendliche/junge Erwachsene bildet § 35 AufenthG.