Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU/EWR
Allgemeine Info
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern können ein Freizügigkeitsrecht ableiten und eine entsprechende Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR erhalten, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig und rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Hierbei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, welches grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates UND
- sind mit einer oder einem freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind).
Benötigte Unterlagen
Für die Aufenthaltskarte:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt) - nur bei erstmaliger Beantragung.
- gültiger Nationalpass.
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto.
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft.
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers (Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise).
- bei Arbeitnehmern: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung.
- Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide.
- Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers.
- Krankenversicherungsnachweis.
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis.
Für die Daueraufenthaltskarte:
- gültiger Nationalpass oder gültige ID-Karte.
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto.
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre).
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung.
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide.
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel.
- Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes).
- Krankenversicherungsnachweis.
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Gebühren, Befreiungen, Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR bildet § 5 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU).