Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu Ausländern
Allgemeine Info
Wenn Sie einen Ehegatten haben, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu ausländischen Angehörigen beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für das familiäre Zusammenleben mit Ihrem Ehegatten erteilt, also als so genannter Ehegattennachzug für das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Ebenso können Kinder von Eltern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis wird den Kindern in diesem Fall im Rahmen des so genannter Kindernachzugs erteilt, damit die in Deutschland aufenthaltsberechtigen Eltern die Personensorge ausüben können.
Voraussetzungen
Ehegattennachzug:
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie und Ihr Ehegatte haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie besitzen mindestens einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GERR).
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass der Lebensunterhalt Ihrer familiären Lebensgemeinschaft inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist.
- Ihr Ehegatte besitzt eine so genannten nachzugsfähigen Aufenthaltstitel. Hierbei handelt es sich um Aufenthaltstitel, die nicht nur zu einem vorrüberheneden Zweck ertweilt werden.
Kindernachzug:
- Das minderjährige Kind ist mit seinem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil besitz eine nachzugsfähige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis.
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
- Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Kindernachzugs benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für den Familiennachzug" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis
Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu ausländischen Angehörigen besitzen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erwerben.
Gebühren, Befreiungen, Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthalsterlaubnis zum Familiennachzug zu ausländischen Angehörigen bilden § 30 und § 32 in Verbindung mit § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)