Familiennachzug zu deutschen Angehörigen - Landeshauptstadt Düsseldorf

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen deutschen Ehegatten oder ein deutsches Kind haben, können Sie zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen wird Ihnen für das familiäre Zusammenleben erteilt. Wenn Sie einen deutschen Ehegatten haben, wird die Aufenthaltserlaubnis also für das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt. Wenn Sie ein deutsches Kind haben, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung der Personensorge für das Kind erteilt. Ebenso können minderjährige Kinder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern ein zur Ausübung der Personensorge berechtigtes Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Personensorge tatsächlich ausübt. 

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass Sie mit einer entsprechenden Auenthaltserlaubnis uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen. 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.

Bei Ehegattennachzug zu einem Deutschen:

  • Sie sind rechtswirksam mit einer Person verheiratet, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. 
  • Sie besitzen mindestens einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen  - GERR).
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist. 

Bei Familiennachzug zu einem deutschen minderjährigen Kind:

  • Sie sind sorgeberechtigtes Elternteil eines minderjährigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit und üben für dieses die Personensorge aus. 

Bei Familiennachzug eines minderjährigen Kindes zum deutschen Elternteil:

  • Der Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet ist erforderlich, damit  ein sorgebrechtigtes Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit die Personensorge ausüben kann. 

 

 

 

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Nachzug zum deutschen Ehegatten benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Nachzug zum deutschen Elternteil benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Nachzug zum deutschen minderjährigen Kind benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für den Familiennachzug" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis

Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu deutschen Angehörigen besitzen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erwerben.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Ihrem Hauzptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet. 
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nachweislich gesichert ist. 
  • Sie besitzen seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzuges zu deutschen Angehörigen und die familiäre Lebensgmeinschaft, die dieser zugrunde liegt, besteht weiterhin fort. 
  • Sie besitzen ausreichende Kennntisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GERR).
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse, etwa aufgrund von Straftaten. 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthalsterlaubnis zum Familiennachzug zu deutschen Angehörigen bildet § 28 i.V.m § 5 AufenthG.