Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder
Allgemeine Informationen
Sofern Ihr Kind im Bundesgebiet geboren wurde und nicht die Voraussetzungen erfüllt, um durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen.
Hinweis: Sollten Sie sich als Eltern auf Grundlage eines humanitären Aufenthaltstitels mit einem Schutzstatus im Bundesgebiet aufhalten und für Ihr Kind keinen der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes entsprechenden Pass erhalten können, kann die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden. In diesem Fall sollten Sie für Ihr Kind einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Voraussetzungen
- Sie sowie Ihr Kind sind mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Ihr Kind ist im Bundesgebiet geboren worden.
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind/ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Ihr Kind besitzt einen gültigen Pass oder ist im Pass der Eltern eingetragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für den Familiennachzug" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder bildet § 33 AufenthG.