Allgemein

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Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit, § 21 Aufenthaltsgesetz

Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.

Dies gilt auch für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.



Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit, § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind. 

Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.

Bearbeitungszeitraum

Bearbeitungszeitraum

Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.   

Ihr Weg zur Antragstellung

Ihr Weg zur Antragstellung

Voraussetzungen:

  • Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses oder eines regionalen Bedürfnisses
  • Durch die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind
  • Sicherung der Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder Kreditzusage 

Bei der Prüfung werden die für den Ort der geplanten Tätigkeit zuständigen fach- und sachkundigen Stellen beteiligt.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens drei Jahre befristet. Nach Ablauf der drei Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn

  • Ihr Unternehmen erfolgreich und
  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Sie über eine angemessene Altersvorsorge besitzen (ab 45 Jahre bei Antragsstellung)

Hinweis

Hinweis

Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss die Genehmigung der selbständigen Tätigkeit beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.

Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeit

Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handeln.

Gebühren, Ermäßigungen und Befreiungen

Gebühren, Ermäßigungen und Befreiungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Gebühren (eAT):

Erteilung 100 Euro
Verlängerung 93 Euro

Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen:

  • Nein

Ermäßigungen:

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen in Kopie:

  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Businessplan
  • Finanzierungsplan
  • Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Fördernde)
  • Handelsregisterauszug
    Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar
  • Gewerbeanmeldung
    Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis
  • Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres)
    zum Beispiel Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)
     


Freiberufliche Tätigkeit:

  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
    zum Beispiel eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung
  • Finanzierungsplan/Ertragsvorschau
  • Honorarverträge
  • Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer)
  • Berufserlaubnis (sofern erforderlich, z.B. Anwaltszulassung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis
  • Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)

Zuständigkeit und Kontakt

  • Amt für Migration und Integration

    Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3

  • Postanschrift:

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

  • Kontaktaufnahme über nachfolgendes

    Kontaktformular
  • ebenerdiger Eingang, barrierefreies WC, Behindertenparkplatz, taktiles Leitsystem