Allgemeine Informationen
Als Fachkraft haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis als Blaue Karte EU zu erhalten. Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen und so dem künftig erwartbaren oder bereits bestehenden Fachkräftemangel entgegenwirken.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert sind.
- Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder
- einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (siehe anabin H+ bei Hochschule und Abschluss) oder
- einen in Deutschland anerkannten tertiären Bildungsabschluss der Stufe 6 des ISCED 2011 oder der Stufe 6 des EQR (Europäischer Referenzrahmen) wie Meister, Fachwirte,Techniker, Erzieher, Heilerziehungspfleger (Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die einem Hochschulabschluss entspricht) oder
- 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 7 Jahre als IT-Fachkraft.
- Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor und dieses beträgt mindestens sechs Monate.
- Ihr Arbeitsplatz ist Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen.
- Sie erzielen mit Ihrer Tätigkeit ein Jahresbruttogehalt von derzeit mindestens 45.300 Euro (Stand 2024) oder
- Sie erzielen mit Ihrer Tätigkeit ein Jahresbruttogehalt von derzeit mindestens 41.041,80 Euro (Stand 2024), arbeiten in einem s.g. Mangelberuf und die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung zu oder
- Sie erzielen mit Ihrer Tätigkeit ein Jahresbruttogehalt von derzeit mindestens 41.041,80 Euro (Stand 2024), haben als Berufsanfänger*in Ihren Hochschulabschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben und die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung zu.
Benötigte Unterlagen
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich des Arbeitgebers, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis wechseln und somit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben.
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU.
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- Sie haben eine qualifizierte Beschäftigung von mindestens 27 Monaten und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) oder
- Sie haben eine qualifizierte Beschäftigung von mindestens 21 Monaten und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie haben keine Vorstrafen.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Blaue Karte EU bildet § 18g in Verbindung mit § 5 AufenthG.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Inhaber*innen einer Blauen Karte EU bildet § 18c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mi § 5 AufenthG.