Chancenkarte - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Allgemeine Informationen

Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Chancenkarte dient ausschließlich der Arbeitsplatzsuche, berechtigt aber zugleich zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche.

Darüber hinaus berechtigt sie zu einer jeweils zweiwöchigen Probebeschäftigung, sofern diese qualifiziert ist, auf eine Ausbildung abzielt oder geeignet ist, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen zu werden.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist.
  • Sie sind mit einem entsprechenden Visum in das Bundesgebiet eingereist (sofern nicht von der Visumpflicht befreit) oder besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken.

Voraussetzungen als Fachkraft:

  • Sie besitzen einen deutschen Berufsabschluss (mindestens zweijährige Berufsausbildung), oder
  • einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der mit einer deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist, wobei die Gleichwertigkeit festgestellt wurde (siehe Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - ZAB), oder 
  • einen deutschen Hochschulabschluss, oder
  • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (siehe anabin H+ bei Hochschule und Abschluss).

Voraussetzungen als unqualifizierte Kraft nach dem Punktesystem:

  • Sie besitzen mindestens einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) oder gute Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau B1).
  • Sie besitzen einen ausländischen Berufsabschluss, der durch eine deutsche Auslandshandelskammer erteilt wurde, oder
  • eine anerkannte ausländische Berufsqualifikation (mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer), wobei die Anerkennung in dem Staat vorliegt, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde, oder
  • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, wobei die Anerkennung in dem Staat vorliegt, in dem die Hochschulabschluss erworben wurde.
  • Sie erzielen mindestens sechs Punkte nach Maßgabe der Tabelle von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 AufenthG.

 

 

 

 

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Chancenkarte bilden §§ 20a20b AufenthG  i.V.m § 5 AufenthG.