Allgemeine Sprachkurse und Schulbesuche - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis für allgemeine Sprachkurse und Schulbesuche

Aufenthaltserlaubnis für allgemeine Sprachkurse und Schulbesuche

Allgemeine Informationen

Sie möchten einen Intensivsprachkurs für die deutsche Sprache besuchen, an einem Schüleraustausch beziehungsweise Gastschuljahr teilnehmen oder in Deutschland die Schule besuchen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für allgemeine Sprachkurse und Schulbesuche. 

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs  zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche berechtigt. 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes nachweislich gesichert sind.
  • Sie nehmen an einem Intensivsprachkurs für die deutsche Sprache teil, welcher nicht der Studienvorbereitung dient (mindestens 18 Wochenstunden, Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend), oder 
  • Sie nehmen an einem Schüleraustausch beziehungsweise Gastschuljahr teil, oder 
  • Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule ab der 9. Klassenstufe (Schulklasse muss eine Zusammensetzung aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten gewährleisten; nicht notwendig bei Botschaftsschulen).
  • Es liegt eine Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor - nur bei Minderjährigkeit der Schülerin oder des Schülers. 

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

 

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks allgemeinen Sprachkursen und Schulbesuchen bildet § 16f AufenthG  i.V.m. § 5 AufenthG.