Allgemeine Informationen
Sie möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland anerkennen lassen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Zu den möglichen Qualifizierungsmaßnahmen zählen beispielsweise Lehrgänge in einem Betrieb, fachliche Schulungsangebote, Vorbereitungskurse auf eine Prüfung oder berufsbezogene Deutschkurse. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Anerkennungspartnerschaft abzuschließen. Die Anerkennung Ihrer Qualifikation erfolgt dann mit einer begleiteten Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes nachweislich gesichert ist.
- Sie haben die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt und in dem Bescheid hat die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt, dass Ihnen noch theoretische und/ oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
- Sie haben sich erfolgreich für eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme angemeldet oder einen Weiterbildungsplan des Betriebs erhalten.
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen.
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
- Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier.
- Im Falle einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme finden Sie die durch den Betrieb auszufüllende Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis hier.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich des Arbeitgebers, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Voraufenthalt in Deutschland bildet § 16d AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG