Allgemeine Informationen
Sie möchten eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren oder einer schulischen Berufsausbildung nachgehen? Dann benötigen Sie dazu eine Aufenthaltserlaubnis zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass eine Aufenthaltserlaubnis zur Aus- und Weiterbildung dazu berechtigt, eine von dem Zweck der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Tätigkeit von bis zu 20 Stunden je Woche auszuüben. Im Falle einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung umfasst die Aufenthaltserlaubnis auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert sind.
- Sie haben ein konkretes Angebot für eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder eine schulische Ausbildung.
Bei einer qualifizierten Berufsausbildung:
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder über die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse. Alternativ können Sie vor oder während Ihrer Ausbildung an einem Deutschkurs teilnehmen.
- Es liegt eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit vor. Diese wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt.
Bei einer schulischen Berufsausbildung:
- Die schulische Berufsausbildung führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss und der Bildungsgang richtet sich nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates.
Bei betrieblicher Weiterbildung:
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen.
- Sie haben eine mindesten zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, oder
- besitzen eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung.
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
- Die im Falle einer betrieblichen Ausbildung durch den Ausbildungsbetrieb auszufüllende Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier.
- Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich des Arbeitgebers, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Aus- und Weiterbildung bildet § 16a AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG