Schulbesuch (allgemeine Bildung) - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch (allgemeine Bildung)

Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch (allgemeine Bildung)

Allgemeine Informationen

Sie haben in Deutschland eine Qualifikation zur Fachkraft erworben, haben aber noch nicht den für Sie passenden Arbeitsplatz gefunden?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte können Sie sich, in Abhängigkeit von Ihrer Qualifikation oder Ihrem Voraufenthalt, für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten. Während dieses Zeitraumes besteht für Sie ein uneingeschränkter Zugang zu Erwerbstätigkeit. 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz für die Dauer der Arbeitsplatzsuche nachweislich gesichert sind.
  • Sie haben eine der folgenden Qualifikationen während Ihres bisherigen Aufenthaltes in Deutschland erworben und besitzen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis: 
     
  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer qualifizierten Berufsausbildung​
  • Abschluss einer Forschungstätigkeit
  • Feststellung über die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ​
  • Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis​
  • Erfolgreicher Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits-und Pflegewesen

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Ausbildung" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Voraufenthalt in Deutschland bildet § 16f AufenthG in Verbindung mit § 5 AufenthG